Baden-Württemberg hält an "Wasserpfennig" fest
In fast allen Bundesländern müssen Wasserversorger für die Wasserentnahme aus Gewässern zahlen. Die Kosten werden auf die Verbraucher umgelegt. In Baden-Württemberg gibt es eine entsprechende Regelung bereits seit den späten 80er Jahren. Doch nun regt sich Widerstand: Jüngst forderte der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg die Abschaffung des sogenannten "Wasserpfennigs", wie die Abgabe im Volksmund heißt. Zu Unrecht, wie Landesumweltminister Franz Untersteller (Grüne) in einer Veröffentlichung seines Ministeriums erklärt.
"(...)Unabhängig von konjunkturellen Schwankungen und der davon abhängigen Höhe der Steuereinnahmen können wir mit dem Wasserentnahmeentgelt den Schutz der Bürger in Baden-Württemberg kontinuierlich weiter verbessern. Gerade in Zeiten des Klimawandels und immer häufiger auftretender Starkregenereignisse und Überflutungen benötigen wir ein verlässliches Finanzierungsinstrument wie das Wasserentnahmeentgelt", erklärt der Minister. Nur so ließe sich der Hochwasserschutz planbar und sicher finanzieren, heißt es weiter.
Jährlich drei Euro mehr
Nachdem der Landtag im Jahr 2013 die Erhöhung des Wasserentgeltes beschlossen hatte, stand zum Jahreswechsel vor wenigen Tagen nun die Umsetzung der Verteuerung an. Sollten Wasserbetriebe die gestiegenen Gebühren tatsächlich eins zu eins an ihre Kunden weitergeben, würde das bei einem Privathaushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 150 Kubikmetern zu Mehrkosten in Höhe von drei Euro im Jahr führen.
Grundsätzlich wurden die Kosten von 8,1 Cent auf zehn Cent pro Kubikmeter erhöht. Außerdem steigt auch das Entgelt für die Verwendung von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Kraftwerksbetreiber müssen dementsprechend 0,5 Cent pro Kubikmeter mehr bezahlen, wenn sie die Gewässer beispielsweise für Kühlwasser nutzen. (ls)