Wasser

Bleigehalt im Trinkwasser muss weiter reduziert werden

Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie senkt den Grenzwert noch einmal ab. Doch in einigen Wasserversorgungsgebieten konnten selbst die zuletzt geltenden Bestimmungen nicht immer eingehalten werden.
28.09.2021

Ein niedriger Bleigrenzwert für Trinkwasser soll besonders Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder schützen.

Laut der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 soll der neue Parameterwert für Blei 5 μg/L betragen. Die Richtlinie muss bis Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. Neue Werkstoffe, die in Trinkwasserkontakt sind, ob für Versorgungs- oder Hausinstallationszwecke gedacht, sollten dann zur Zulassung den neuen Richtwert einhalten. Darauf weist das TZW: DVGW - Technologiezentrum Wasser hin.

Um nachzuweisen, dass keine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität verursacht wird, hat das Umweltbundesamt mit der Empfehlung „Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel“ eine gestaffelte Stagnationsprobung des Trinkwassers veröffentlicht. Hierbei soll das Trinkwasser mit der vom Wasserversorgungsunternehmen gelieferten Qualität aus der Entnahmestelle direkt, nach Stagnationszeiten zwischen zwei und vier Stunden, entnommen und der Wert für Blei bestimmt werden.

Immer noch Bleileitungen im Einsatz

Dass das Schwermetall Blei gesundheitsschädlich ist, ist schon seit Jahren bekannt. Jedoch wurden bis in die 1970er Jahre in einigen Regionen Deutschlands noch Bleirohre verbaut, wodurch häufig der erste festgesetzte Grenzwert von 40 µg/L im Trinkwasser nicht eingehalten werden konnte. 2003 wurde der Grenzwert dann auf 25 µg/L und 2013 auf 10 µg/L herabgesetzt.

In den Jahren 2017 bis 2019 konnten immer noch teilweise über 20 Wasserversorgungsgebiete in Deutschland den Grenzwert für Blei am Zapfhahn nicht konstant einhalten. Dies sei ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen oder metallene Werkstoffe, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen, stellt das TZW fest. (hp)