Neben Reifenabrieb gelangen Mikroplastikpartikel auch über Kosmetika und Reinigungsmittel in den Wasserkreislauf.

Neben Reifenabrieb gelangen Mikroplastikpartikel auch über Kosmetika und Reinigungsmittel in den Wasserkreislauf.

Bild: © Stefan Sauer/dpa

Sie sind so winzig, dass sie zum Teil sogar das erweiterte Klärverfahren bei der Abwasseraufbereitung überstehen: Mikroplastikpartikel gelangen über Kosmetika- und Pflegeprodukte aber auch Reinigungsmittel in den Wasserkreislauf und schaden damit der Gesundheit von Mensch und Tier. Für einen wirksamen Schutz der Umwelt und Gewässer machen sich nun die Länder Hamburg, Thüringen, Berlin und Bayern im Bundesrat stark.

Gleich zwei Anträge stellten die Länder zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika. Während Thüringen, Berlin und Hamburg dafür plädierten, dass der Bundesrat die Gefahr von Kunststoffresten in der Umwelt für die "menschliche Nahrungsgrundlage" anerkennen soll, ging es Bayern um ein Verbot nach dem Verursacherprinzip.

Verbot ab 2020 möglich

Der Bundesrat soll den Einsatz von flüssigen und festen Kunststoffzusätzen in Kosmetika so schnell wie möglich, aber spätestens bis 2020, mittels einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Hersteller beenden, heißt es in dem Entschließungsantrag.

Sollte der Einsatz von Mikro- und Nanoplastik in Kosmetikartikeln und anderen Pflegeprodukten bis dahin nicht vollständig beendet sein, soll die Bundesregierung aufgefordert werden, in der Europäischen Union auf ein entsprechendes Verbot hinzuwirken. (ls)

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