Die Frankfurter Wasser- und Abwasser-Gesellschaft befürchtet einen zu hohen Sulfatgehalt im Wasser.

Die Frankfurter Wasser- und Abwasser-Gesellschaft befürchtet einen zu hohen Sulfatgehalt im Wasser.

Bild: © Helene Souza/Pixelio

Das EU-Trinkwasserrecht soll modernisiert werden, denn die Qualitätsstandards für mikrobiologische und chemische Untersuchungen wurden seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr aktualisiert. Zu diesem Anlass hat Thüringen eine Initiative zum optimalen Trinkwasserschutz in den Bundesrat eingebracht. Kernthema ist der Fortbestand von Kontrollen der Sulfat- und Aluminiumwerte in den Böden und Gewässern.

Die Novelle der EU-Richtlinie will die Sulfat- und Aluminiumkonzentration als Qualitätsparameter für die Wasserqualität abschaffen, da diese keine gesundheitsbezogenen Daten liefern würde. Der Bundesrat sieht das anders: Er fordert im Falle des Herausfallens der Paramenter die Bundesregierung auf, die beiden Indikatoren zum Schutz der menschlichen Gesundheit im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht, festzuschreiben.

Überbürokratisierung und Datenschutzleck

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft  (BDEW) begrüßt eine Überarbeitung der EU-Richtlinie. Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser BDEW stört vor allem die Bürokratisierungswut der Kommission: „Die geforderte drastische Erhöhung der Wasserprobenentnahmen und die aufgeblähten Informationspflichten schießen über jedes Ziel hinaus.“

Zudem würden Untersuchungsdaten, die nicht offiziell bewertet werden, weder dem Verbraucher noch dem Gesundheitsschutz helfen. Zumal das deutsche Trinkwasser ohnehin schon eine weltweit anerkannte und nachweisbare Qualität besitze, wie jüngst auch das Gesundheitsministerium und das Umweltbundesamt bestätigt haben. Auch ist allein aus Datenschutzgründen abzulehnen, dass der Wasserverbrauch der einzelnen Haushalte an Brüssel übermittelt wird. Kurzum: „Wir brauchen keine unnötige Überbürokratisierung durch Brüssel, sondern eine sinnvolle, auf die Umweltkriterien bezogene Anpassung der Trinkwasserrichtlinie.“

Nachbesserung beim Vorsorge- und Verursacherprinzip

Weyand pflichtet dem Bundesrat bei, dass es eine deutlich bessere Verzahnung des Gesundheits- und Umweltschutzes mit der Wasserrahmenrichtlinie braucht. „Was hierfür vor allem fehlt, ist ein Bekenntnis zum Vorsorge- und Verursacherprinzip. Das widerspricht der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Hier muss dringend nachgebessert werden.“ (ls)

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