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„Uns steht das Wasser bis zum Hals“

Mit einem Appell wenden sich Bäderbetriebe an die Politik: Nur effektivere und schneller wirksame Hilfsprogramme könnten ein „Bädersterben“ verhindern.
01.02.2021

Die Bäderbetriebe haben nach eigenen Angaben ihre finanziellen Ressourcen aufgebraucht.

Bäderbetriebe, Kureinrichtungen und Sportstätten haben sich an die Politik gewannt und um Unterstützung gebeten. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Finanzminister Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Peter Altmaier und an die Ministerpräsidenten der Bundesländer fordern die Bäderbetriebe, Kureinrichtungen und Sportstätten schnellere und wirksamere Hilfsprogramme, um eine Insolvenzwelle zu vermeiden.

Nach den langen Schließungen im Frühjahr und Frühsommer 2020 mussten die Einrichtung im November erneut schließen. Eine Änderung dieser Situation sei derzeit nicht in Sicht, heißt es in dem Schreiben der Fachverbände. Nun sehen die Betriebe eine von Tag zu Tag größer werdende Bedrohung ihrer Existenz. „Die derzeitigen Hilfsprogramme erweisen sich als unzureichend und auch als zu langwierig, was die bisher getätigten Auszahlungen betrifft“, heißt es wörtlich.

Vor einer Pleitewelle

Nach ersten Geschäftsaufgaben im Jahr 2020 drohe nun eine Insolvenzwelle, so die Fachvebände. Den Betrieben „stehe bildlich gesprochen und wirtschaftlich faktisch ,das Wasser bis zum Hals’“.

Die Forderungen im Detail:

  • Die vorhandenen Hilfsprogramme müssen wirkungsvoller gestaltet werden: zum Beispiel durch eine Heraufsetzung der EU-Beihilfegrenzen, eine bessere Berücksichtigung der Kapitalkosten aus Investitionen bei den anrechenbaren Fixkosten zu 100 Prozent und eine generelle Erhöhung der Erstattung der Fixkosten auf 100 Prozent.
  • Bei den Hilfspaketen sind immer auch die von den Bädern und Kureinrichtungen abhängigen Produzenten und Dienstleister im Sinne von unmittelbar von den Schließungen betroffenen Dritten zu berücksichtigen.
  • Ergänzend muss mit einem Investitionshilfepaket für Bäder und Kureinrichtungen dafür gesorgt werden, dass notwendige, aber pandemiebedingt aus finanziellen Gründen zurückgestellte Maßnahmen zur Bestandssicherung und Attraktivitätssteigerung durchgeführt werden können.
  •  Die Bäder und Kureinrichtungen sollten so bald wie möglich unter den kontrollierten Bedingungen, wie sie im Herbst 2020 gegolten haben, wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • Solange eine zur Umsetzung der Hygienekonzepte erforderliche Reduzierung der Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher bzw. Nutzer vorgeschrieben ist, müssen die aus dieser Maßnahme resultierenden Umsatzeinbußen finanziell ausgeglichen werden, da die Reserven der Betriebe diese Defizite nicht mehr ausgleichen können. (hp)