Wasser

"Die Landwirtschaft ist in der Pflicht"

Die Nitratwerte im Grundwasser in einigen Regionen sind weiterhin zu hoch. Wenn die Landwirtschaft nicht reagiert, würden in zwei Jahren Düngeverbote drohen, so der BDEW. Nicht nur die Bußgeldhöhe sollte die Verantwortlichen zum Handeln bewegen.
25.11.2019

In den "roten Gebieten" mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser wird weiter intensiv gedüngt.

Nach Ansicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) drohten in spätestens zwei Jahren Düngeverbote in den sogenannten "roten Gebieten". Die Landwirtschaft als Hauptverursacher der hohen Nitratbelastung im Grundwasser müsse nun Vorschläge für einen ökologisch verträglichen Ackerbau machen, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW.

Alle Gebiete in Deutschland mit zu hohen Nitratwerten im Grundwasser seien in Bereichen intensiv genutzter landwirtschaftlicher Fläche und Tierhaltung zu finden. "Dass die Landwirte nun den Abwasserentsorgern die Schuld zuweisen, ist ein reines Ablenkungsmanöver und wird das Problem nicht lösen – weder für die Landwirte noch für die Umwelt", so Weyand.

"Wasserwirtschaft hat ihre Hausaufgaben gemacht"

Die Menge der Nitrateinträge durch die Landwirtschaft hat sich seit Jahrzehnten kaum verändert. "Die Daten zeigen, dass ein Rückgang von Nitrateinträgen in Oberflächengewässern vor allem den Fortschritten in der Abwassersammlung und -reinigung zu verdanken ist, beispielsweise der Einführung der dritten Reinigungsstufe."

So sei der Nährstoffeintrag aus Kläranlagen in den Fließgewässern laut Umweltbundesamt in den vergangenen 30 Jahren um rund 80 Prozent gesunken. "Die Wasserwirtschaft hat ihre Hausaufgaben gemacht und arbeitet weiterhin kontinuierlich daran, die Abwasserreinigung technisch fortzuentwickeln, um die Belastung weiter zu reduzieren. Nun ist die Landwirtschaft in der Pflicht", sagte Weyand.

"Strafzahlungen von bis zu 850.000 Euro pro Tag"

Die Politik sei aufgerufen, nach mehr als 26 Jahren endlich die EU-Nitratrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. "Legt die Bundesregierung nicht endlich einen Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter im Grundwasser gesetzlich fest, drohen Deutschland Strafzahlungen von bis zu 850.000 Euro pro Tag an die EU-Kommission."

Weyand begrüßte daher das Urteil der Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2019, dass auch Privatpersonen ermöglicht, gegen die zu hohe Nitratwerte zu klagen. "Die Deutsche Umwelthilfe hat von ihrem Klagerecht bereits Gebrauch gemacht. Nun wird es, wenn die Politik weiterhin untätig bleibt, spätestens in zwei Jahren eine juristische Entscheidung geben." (pm)