Wasser

EU will wirkungsvolleren Trinkwasserschutz

EU-Kommission unterbreitet Novelle der Trinkwasser-Richtlinie. 18 neue und geänderte Standards sollen Trinkwasserqualität verbessern. Verbände kritisieren weitergehende Verpflichtungen.
01.02.2018

Wasserrechte für das Fördern von Trinkwasser sind ein heikles Thema. Unter der Regie des VKU haben sich jetzt zehn Wasserversorger in NRW und Niedersachsen zu einem Netzwerk zusammengetan.

Auf die Wasserwerke in der Europäischen Union kommen neue Anforderungen zu. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Novellierung der bestehen Trinkwasser-Richtlinie. Im Mittelpunkt stehen dabei vier Elemente:

  • 18 neue und überarbeitete Standards bei der Wasserherstellung sollen die Verbraucher besser vor möglichen Krankheiten schützen, die mit dem Wasserverzehr verbunden sein könnten 
  • ein einheitlicher, Risiko-gestützter Ansatz zu Bewertung der Trinkwasserqualität
  • die Verpflichtung, den Zugang zu Trinkwasser zu erleichtern, nicht zuletzt zum Umweltschutz und der Verminderung von Plastikabfällen
  • größere Transparenz der Wasserdienstleistungen mittels leicht zugänglicher Informationen über das Internet.

Mit dem vorgeschlagenen neuen Regelwerk sollen sich die Länder auch verpflichten, spezifische nationale Risikobewertungspläne aufzulegen. Der Richtlinienvorschlag regele nicht einzelne Produkte, sondern lediglich den Anteil bestimmter Substanzen im Trinkwasser, erklärte die EU-Behörde. Damit erhielten gleichzeitig auch Hersteller und Nutzer von Wasserinstallationen klarere Vorgaben.

Der VKU begrüßt das Ziel der EU-Kommission, das Vertrauen der Bevölkerung in die Qualität ihres Trinkwassers  zu bestärken. Zeitnah verfügbare und verständlich aufbereitete Informationen lieferten die Wasserversorger ihren Kunden gerne. Weitergehende Verpflichtungen hätten jedoch für den Verbraucher keinen Mehrwert. „Für Deutschland gilt weiterhin: Die Verbraucher bekommen hervorragendes Trinkwasser aus dem Hahn“, so der VKU. Für einen wirksamen Gewässerschutz sei vor allem die konsequente Umsetzung des Vorsorge- und des Verursacherprinzips das Wichtigste, erklärte der VKU und verwies darauf, dass allein in Deutschland etwa 8100 Tonnen potenziell umweltrelevanter Arzneimittel verwendet würden, die sich irgendwann in der Umwelt und den Gewässern wiederfänden.

Risikomanagement sinnvoll

Das systematische Risikomanagement zu verstärken sei grundsätzlich sinnvoll. So könnten Verunreinigungsquellen frühzeitig erkannt werden. Mit den dadurch sichtbar werdenden Problemen dürften die Wasserversorger aber nicht alleine gelassen werden, fordert der VKU. Die Wasserwirtschaft sei nicht der Verursacher des Problems und dürfe auch nicht zum Reparaturbetrieb degradiert werden. Auch der Europaabgeordnete Tiemo Wölken forderte, die Anstrengungen für sauberes Trinkwasser sektorübergreifend zu verstärken. Die Devise dürfe nicht sein: „Die Wasserversorger löffeln die dreckige Suppe schon aus, egal was drin ist“, so der SPD-Politiker.

BDEW bezweifelt Sinn der augeweiteten Informationspflichten

Neben den Wasserversorgungsunternehmen seien die Mitgliedstaaten aufgerufen, die Gefährdungen der Trinkwasserressourcen wie auch in der Hausinstallation zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikobeherrschung zu initiieren, erklärten die Verbände BDEW und DVGW. Dies sei eine wichtige und richtige Weichenstellung. Auf Kritik stoßen bei den Verbänden jedoch die vorgesehenen Ausweitungen der Informationspflichten. „Die geforderten Hinweise zu Wassersparmöglichkeiten, detaillierten Angaben über die Geschäftsführung und Verwaltung sowie über die geplanten Investitionen leisten keinerlei Beitrag zu den originären Qualitätszielen der Trinkwasserrichtlinie. Dem Schutz des Lebensmittels Nummer Eins wird damit nicht gedient“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Vertan habe die EU-Kommission die große Chance, die in ihrem Kompetenzbereich liegenden hygienische Anforderungen an Materialien und Produkte, die in Kontakt mit Trinkwasser stehen, zu regeln. Für Unverständnis sorgt bei BDEW und DVGW auch, dass die Kommission  aus Vorsorgegründen auch erstmals Qualitätsstandards für endokrine Substanzen wie Beta-Östradiol, Nonylphenol und Bisphenol A festsetzt.

Abkehr von Mineralwasser

Die Kommission schätzt, dass mit ihren vorgeschlagenen Maßnahmen der Anteil von möglicherweise verunreinigtem Trinkwasser im Binnenmarkt von vier auf unter ein Prozent gesenkt werden könnte. Von einem größeren Vertrauen in das Leitungswasser verspricht sich Brüssel auch bei manchen Verbrauchern die Abkehr von abgefülltem - stillem oder mineralisiertem – Wasser. Damit könnten die Haushalte in der EU jährlich schätzungsweise 600 Millionen Euro sparen.      

Ein Anlass für die Novelle war die erste Europäische Bürgerinitiative „Right2Water“. Sie hatte gefordert, dass die Grundversorgung mit Trinkwasser ausnahmslos gewährleistet wird. Der Vorschlag der EU-Kommission ist der erste europäische Rechtsakt, der direkt auf eine solche Initiative reagiert. Mit dem Gesetzesvorschlag befassen sich nun das EU- Parlament und die EU-Regierungen. (fri)