Wasser

Fracking-Kommission legt Abschlussbericht vor

Nach Ansicht der Experten können die Risiken bei entsprechender Überwachung minimiert werden. Der VKU widerspricht und fordert eine Verlängerung des Verbots.
26.05.2021

Fracking-Bohrungen können nach Ansicht des VKU zu Schäden an den Trinkwasserressourcen führen.

 

Die Expertenkommission Fracking (ExpKom) hat die dritte und letzte Studie zum aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik über die Umweltauswirkungen des Fracking abgeschlossen. Bei der Untersuchung handelt es sich im Wesentlichen um die Auswertung internationaler Publikationen zu dem Thema.

Insbesondere Erfahrungen anderer Länder, wie den USA, Kanada und Australien, in denen Kohlenwasserstoffe durch Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten gewonnen werden, sind dokumentiert. Aber auch Beispiele aus China und Europa werden herangezogen.

Drei kritische Bereiche

Die Erkenntnisse aus den drei vom Bundesforschungsministerium beauftragten Studien beruhen ausschließlich auf internationalen Erfahrungen und hypothetischen Szenarien für Deutschland, da in Deutschland keine Erprobungsmaßnahmen stattfinden. Im Fokus standen dabei drei potenzielle Risikobereiche: Methanemissionen, Grundwasser und Oberflächengewässer sowie induzierte Seismizität.

Aus ihren Untersuchungen leitet die ExpKom folgende Kernaussagen ab: Die Studien zeigten, dass sich die Umweltrisiken aufgrund von Fracking unkonventioneller Lagerstätten durch eine angepasste Steuerung und Überwachung der Maßnahmen minimieren lassen, heißt es im Vorwort zum dritten Bericht.

Sorgfältige Standortanalysen

Dazu zählt eine Erkundung des lokalen Geosystems im Zuge der Standortauswahl sowie ein so genanntes „Baseline Monitoring“. International werden solche Expertisen im Vorfeld potenzieller Fracking-Vorhaben in sehr unterschiedlichem Umfang durchgeführt. Die ExpKom hält ein ausführliches Baseline Monitoring jedoch für zwingend erforderlich, um den Ausgangszustand eines Gebietes systematisch zu erfassen. Auf dieser Grundlage können Ausschlussgebiete ermittelt und der Umfang und das Design von Schutzmaßnahmen konzipiert werden.

Die Kommission betont, dass darüber hinaus „spezifische Gefährdungspfade und die Vulnerabilität der lokalen Schutzgüter zu betrachten sind“. Da Deutschland dichter besiedelt sei als z. B. die USA, müsse dieser Aspekt grundsätzlich höher bewertet werden. Mit Hilfe von numerischen Simulationen könnten standortspezifische Parameter verwendet, Szenarien abgeleitet und Schwellenschwerte definiert werden, so die ExpKom.

Abwasser im Fokus

Sobald festgelegte Grenzwerte überschritten werden, seien umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Gefährdungspotenzial zu minimieren. Dies könne auch eine Unterbrechung oder den vollständigen Abbruch einer Maßnahme bedeuten. Für den Umgang mit Produktions- und Lagerstättenwässern müssten im Vorfeld eines Fracking-Vorhabens Konzepte zur Aufbereitung, Lagerung und Entsorgung vorgelegt werden. Dabei müsse der Fokus auf der Aufbereitung und Wiederverwendung liegen, um den Wasserverbrauch zu reduzieren.

Für die Nachbetriebsphase seien verbindliche Regelungen mit den Betreibern zu treffen. Als selbstverständlich erachtet die ExpKom die Verwendung modernster Technik und Materialien. Insbesondere bezüglich Methanemissionen sind so bei allen Produktionsschritten erhebliche Reduzierungen zu erreichen. In den Antragsunterlagen für Genehmigungsverfahren müssten alle zum Einsatz kommenden Technologien und die Materialien, die verwendet werden sollen, dargelegt werden.

VKU: Zu große Risiken

Mit der Übergabe des dritten Berichtes an den Deutschen Bundestag Ende Juni 2021 ist die Aufgabe der ExpKom beendet. Der Bundestag wird nun auf dieser Grundlage die Angemessenheit des Verbots für Fracking in unkonventionellen Lagerstätten überprüfen. Nach Ansicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) können die vorliegenden Gutachten die Bedenken nicht ausräumen, „dass Fracking-Bohrungen in der Praxis doch zu Schäden an den Trinkwasserressourcen führen könnten“, betont ein Sprecher. Auch bei einer angepassten Steuerung und Überwachung der Maßnahmen blieben noch Umweltrisiken bestehen.

Im Sinne des Vorsorgeprinzips seien die prognostizierten Gefahren nicht hinnehmbar. „Wir sehen daher keine Veranlassung, das derzeit bestehende Verbot im Wasserrecht zu ändern“, so der VKU. „Sämtliche Fracking-Vorhaben müssen auch zukünftig in Wasserschutzgebieten, Einzugsgebieten von Trinkwasser-Gewinnungsanlagen und Gewässern, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen, verboten bleiben.“ (hp)