Die Bundesregierung hat nun einen Vorschlag für neue Düngeregeln vorgelegt.

Die Bundesregierung hat nun einen Vorschlag für neue Düngeregeln vorgelegt.

© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Die umstrittene Düngeverordnung des Schweriner Agrar- und Umweltministeriums ist nicht auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg zustande gekommen. Aus diesem Grund hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald die Ende 2020 vom Landwirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern (MV), Till Backhaus (SPD), erlassene Verordnung gekippt, wie eine Sprecherin des OVG am Freitag erklärte.

Das gehe aus der Urteilsbegründung des Senates hervor, die inzwischen vorliege. In dem Zuge sei auch die Düngeverordnung von 2019 für ungültig erklärt worden. Somit gibt es derzeit keine verbindliche Landesregelung für das Düngen.

Mess-Stützstellen fehlen

Mecklenburg-Vorpommern habe im Vergleich zu anderen Bundesländern ein besonderes Verfahren gewählt, sagte die Sprecherin. So gebe es zwar viele Messstellen, aber keine Mess-Stützstellen. Diese Mess-Stützstellen spielten bei einer Regionalisierung der Ergebnisse ein wichtige Rolle. Regionalisierung bedeutet, die mit Nitrat belasteten Gebiete auszuweisen. Wenn das Messstellennetz erweitert wird, müsse das plausibel begründet werden. Das sei nicht erfolgt.

Der Landesbauernverband hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass das Netz der Grundwasser-Messstellen, die der Verordnung zugrunde liegen, «eindeutige Mängel» hat. Das hatte ein Berliner Gutachterbüro ermittelt. Wegen der Regelung durften Bauern – nach ihrer Auffassung widerrechtlich – auf bestimmten Flächen weniger düngen, was Erträge und damit das Einkommen schmälern würde. In der Folge hatten Agrarbetriebe gegen die Verordnung geklagt. Das OVG gab Klagen aus Köchelstorf (Nordwestmecklenburg) und von der Insel Rügen, die als Musterverfahren gelten, statt.

Genaue Auswirkungen unklar

Der Landesbauernverband begrüßte die Entscheidung des Gerichts. «Mich wundert es nicht, dass dies gekommen ist», sagte Verbandspräsident Detlef Kurreck. Welche Auswirkungen dies genau für die Bauern hat, die ab Februar wieder düngen wollen, solle anhand der Begründung geprüft werden. Ähnlich äußerte sich das Landwirtschaftsministerium von MV bisher.  (dpa/hp)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper