Wasser

„Großer Meilenstein im europäischen Wasserrecht“

Der Europäische Umweltministerrat hat am Freitag die neue EU-Trinkwasserrichtlinie beschlossen. Lob kommt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
23.10.2020

Die EU-Trinkwasserrichtlinie möchte das Lebensmittel Nr. 1 besser schützen und den Zugang und die Transparenz für die Verbraucher stärken.

Die geltende EU-Trinkwasserrichtline von 1998 wurde nach über 20 Jahren und drei offiziellen Anläufen der EU-Kommission überarbeitet und am 23. Oktober verabschiedet.

"Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie ist ein großer Meilenstein im europäischen Wasserrecht. Nach über fünfjährigen Verhandlungen ist damit ein neuer EU-weiter Standard geschaffen worden, der wesentlich zum Schutz der Gesundheit von Verbrauchern und zu besseren Informationen rund ums Trinkwasser beitragen wird", erklärte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser in einer Pressemitteilung.

Mehr Transparenz für Verbraucher

Hervorzuheben seien die erzielten Einigungen bei den Kernelemente der Richtlinie wie dem Zugang zu Trinkwasser für alle EU-Bürger oder den EU-weit harmonisierte Regelungen zu Materialien und Werkstoffen, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen.

Zudem eine Risikobewertung der Wasserversorgung und auch verschärfte Abweichungsregelungen. Wichtig für die Verbraucher sei auch, dass sie mit der Richtlinie deutlich mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zum Wasser erhalten.

Bessere Sicherung der Wasserversorgung - öffentliche Trinkbrunnen

Durch die Verknüpfung mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll die Wasserversorgung EU-weit besser gesichert werden. Angesichts der Nitrat- und Pestizidbelastungen in vielen Einzugsgebieten sei dies ein seit langem überfälliger Schritt, unterstreicht Weyand.

Positiv sei auch die Entscheidung der Umweltminister, den Zugang zu Trinkwasser weiter zu verbessern und weitere Möglichkeiten zum Trinkwassergebrauch zu eröffnen, wie kostenlos oder gegen kleines Entgelt in Kantinen, Restaurants oder an öffentlichen Stellen mit Trinkbrunnen. Dies sei ein wichtiges Bekenntnis zum Lebensmittel Nr. 1.

Umsetzung in nationales Recht steht an

Nach der jetzt anstehenden formalen Bestätigung der EU-Trinkwasserrichtlinie durch das Europäische Parlament müsse die Bundesregierung zügig die Umsetzung in nationales Recht vorantreiben, fordert Weyand. (hcn)