MwSt-Senkung: Versorger gehen unterschiedlich vor
Seit 1. Juli gilt bis Ende des Jahres der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5 Prozent auf das Trinkwasser. Erst am 30.6. hat das Bundesfinanzministerium die Ausführungsbestimmungen dazu bekannt gemacht.
Das Wasserwerk Gerauer Land wird diese Minderung der Mehrwertsteuer anteilig in der Jahresabrechnung 2020 berücksichtigen, die im Januar 2021 versendet wird. Der Wasserbrauch und die Grundgebühren werden automatisiert hälftig jeweils mit 7 Prozent und 5 Prozent in einem Gebührenbescheid an die Kunden berechnet, teilt der Zweckverband mit, der die hessischen Kommunen Büttelborn, Nauheim und Trebur mit Trinkwasser versorgt.
Keine Zwischenablesung oder doch?
Mit Hilfe der automatisierten Halbjahresabgrenzung müssten die Kunden keine Zwischenablesung vornehmen und der Aufwand könne für alle Beteiligte klein gehalten werden. Die Einsparungen beim Kunden seien sehr gering und rechtfertigten keinen unnötigen Mehraufwand für kostenaufwendige Zwischenablesungen. Die überwiegende Anzahl der Kunden habe einen Jahresverbrauch von unter 200 Kubikmetern. Erst ab einem Jahresverbrauch von 200 Kubikmetern ergebe sich durch die Steuerabsenkung um 2 Prozent für den Kunden eine Einsparung von 2,84 Euro, rechnet das Wasserwerk Gerauer Land vor.
Die Stadtwerke Gemünden a. Main haben im Amtsblatt vom 26. Juni der unterfränkischen Stadt dagegen bekanntgegeben, dass die Wasserzählerstände zum 30. Juni abgelesen werden. Kunden, die neben einem Hauptwasserzähler noch weitere abrechnungsrelevante Zähler eingebaut haben, werden angeschrieben, ebenso Kunden, bei denen noch kein elektronischer, funkauslesbarer Wasserzähler installiert ist. Die Abnehmer, die diesbezüglich ein Schreiben erhalten, bitten die Stadtwerke, die Ablesung zum genannten Zeitraum selbst vorzunehmen und die Stände brieflich zu melden.
Reduzierung in ganz 2020
Die Stadtwerke Trostberg haben sich einem Bericht von „Passauer Neue Presse“ zufolge dazu entschieden, die Mehrwertsteuersenkung für ein ganzes Jahr an die Kunden weiterzugeben. Dieses "Zuckerl" komme günstiger als eine Zwischenablesung der Strom- und Wasserzähler Ende Juni. Es wäre ein "exorbianter Aufwand“, wird Stadtwerke-Geschäftsführer Stefan Bratzdrum in dem Beitrag zitiert, in allen Haushalten zusätzlich die Zählerstände zu erfassen und die erste Jahreshälfte für Strom mit 19 Prozent und Wasser mit 7 Prozent, die zweite Jahreshälfte dann mit 16 Prozent beziehungsweise fünf Prozent abzurechnen. Daher fiel der Entschluss, den Zählerstand wie üblich nur zum Jahresende zu erfassen. "Damit profitieren die Kunden insofern davon, dass auch Verbräuche mit der niedrigeren Mehrwertsteuer abgerechnet werden, die noch vor der Reduzierung entstanden sind."
Ähnlich handhaben es auch die Stadtwerke Burglengenfeld (SWB): Es werden keine Zwischenablesung der Wasserzähler vorgenommen. Wer sein Trinkwasser von SWB oder von der Vils-Naab-Gruppe bezieht, müsse gar nichts unternehmen: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von fünf Prozent werde für das gesamte Jahr 2020 angesetzt und bei der nächsten Gebührenberechnung automatisch berücksichtigt, teilen die Stadtwerke auf ihrer Website mit. Das Unternehmen werde Ende des Jahres wie üblich Wasser-Ablesekarten an die Haushalte versenden und die Online-Wasserablesung freischalten. (hp)