Die Mischbarkeit von Trinkwässern unterschiedlicher Herkunft spielt aus korrosionschemischer Sicht eine wesentliche Rolle. Die Problematik der Unterschiedlichkeit von Wässern, die Qualitätseinbußen beim Transport durch das Verteilungsnetz zum Verbraucher verursachen können, wurden schon zu Beginn der zentralen Trinkwasserversorgung um das Jahr 1900 erkannt.
Es kann dabei vor allem zu Rostwasserbildung, Trübungserscheinungen und Geschmackseinbußen kommen. Konzeptionell wird die Mischung von zwei oder mehreren Wässern heute durch das DVGW-Arbeitsblatt W 216 geregelt, wobei Hinweise und Vorgaben anhand von Bewertungsmaßstäben zur Wasserchemie und zu den technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Korrosions- und Qualitätsproblemen vorgegeben werden.
Grundlagen nicht mehr nachvollziehbar
Die Bewertungsgrundlage dieses Arbeitsblattes basiert im Wesentlichen auf dem wissenschaftlichen Kenntnisstand aus den 1980er- und 1990er-Jahren. 2004 wurde es aus Anlass der Neuregelung der Trinkwasserverordnung 2001 überarbeitet und aktualisiert. Mittlerweile ist es über 16 Jahre in Kraft, weshalb eine Überarbeitung notwendig ist. Dabei stellt sich die Frage, ob die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit noch vergleichbar sind mit der Situation bei der Erstfassung.
Aus heutiger Sicht ist laut TZW jedoch „nicht mehr nachvollziehbar, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Beurteilungskriterien basieren“, die in dem Arbeitsblatt eine Rolle spielen. Bevor über eine Überarbeitung und mögliche Änderungen entschieden werden könne, müssten die wissenschaftlichen Grundlagen, auf denen die derzeitigen Festlegungen basieren, nachvollzogen und ggf. ergänzt oder verändert werden.
Überprüfung der Parameter
Deshalb wurde eine Studie erstellt, die diese Grundlagen ermittelt. Dieses Forschungsvorhaben wurde durch das TZW Technologiezentrum Wasser gemeinsam mit dem IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung durchgeführt und vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) finanziert.
In dem Forschungsvorhaben wurde die Liste der derzeit für die Bewertung verwendeten Parameter dahingehend geprüft werden, ob Parameter gestrichen oder ggf. die zulässigen Bandbreiten vergrößert werden könnten, ohne dass die Aussagekraft eingeschränkt wird. Ferner wurde der Frage nachgegangen, ob weitere Parameter zu betrachten sind, deren Tragweite bisher nicht erkannt worden ist. Die Erkenntnisse daraus fließen bereits in die derzeitige Überarbeitung des Arbeitsblatts W 216 ein.
Die aktuell gültigen Regeln
Das aktuell gültige Arbeitsblatt zeigt geeignete technische Maßnahmen für die Fälle auf, bei denen unterschiedliche Trinkwässer oder Mischwässer vorliegen, um eventuelle Nachteile für die Wasserversorgungsanlagen sowie für die Abnehmer zu vermeiden. Zur Bewertung werden die Parameter Chlorid, TOC, Phosphat, Säurekapazität bis zum pH-Wert 4,3 (KS4,3), Sauerstoff und Sulfat herangezogen. Für jeden dieser Parameter sowie für den Anionenkoeffizienten, der sich aus den Parametern Chlorid, Sulfat und Säurekapazität (KS4,3) errechnet, ist ein Bewertungsmaß vorgegeben.
Anhand dessen kann unter Heranziehung der Ergebnisse von aktuellen Trinkwasseranalysen beurteilt werden, ob zwei Wässer von gleicher oder unterschiedlicher Beschaffenheit vorliegen. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind die Grundlage für die Einstufung von zwei oder mehr Wässer als "mischbar" im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Hält man sich an die Bewertung, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Beschaffenheit des Mischwassers selbst oder die der Rohrleitungen durch die Mischung nicht nachteilig verändert. (hp)



