Die DUH klagt gegen Deutschland wegen Verletzung der Nitrat-Richtlinie (v.l.): Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner, Pressesprecherin Ann-Kathrin Marggraf, Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Rechtsanwalt Remo Klinger

Die DUH klagt gegen Deutschland wegen Verletzung der Nitrat-Richtlinie (v.l.): Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner, Pressesprecherin Ann-Kathrin Marggraf, Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Rechtsanwalt Remo Klinger

Bild: @ Leßner

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Deutschland wegen der Nichteinhaltung der Nitrat-Richtlinie verklagt. Der Nitrat-Grenzwert liegt bei 50 Milligramm pro Liter Grundwasser. Dieser Grenzwert wurde seitens der Europäischen Kommission im Jahr 1991 etabliert. Laut Nitrat-Bericht aus dem Jahr 2016 lagen die Nitrat-Werte in Deutschland an 27,7 Prozent der Messstationen über dem Grenzwert – zum Teil wurden sie deutlich überschritten.

"Wir haben uns entschlossen, nach der 'Sauberen Luft' auch das 'Saubere Wasser' auf dem Klageweg durchzusetzen“,  erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH bei einer Pressekonferenz am Dienstag (17. Juli) in Berlin. Resch übte deutliche Kritik an Bundeskanzlerin Angela Merkel. „Während Deutschland vor der Kanzlerschaft von Angela Merkel ein Vorbild für andere Staaten im Umweltschutz war und regelmäßig die EU-Normen übererfüllt hat, laufen heute gegen kaum einen anderen EU-Staat so viele Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes gegen EU-Vorschriften wie gegen Deutschland."

Nur Malta ist noch schlechter

Unter allen 28 EU-Staaten weist Deutschland die zweithöchste Belastung des Grundwassers durch Nitrat auf. Nur Malta habe mehr Nitrat im Grundwasser als Deutschland. Um nun die Politik zum Handeln zu zwingen, hat die DUH am 31. Mai 2018 Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht (Aktenzeichen OVG 11 A 1. 18). Der 31. Mai 18 war wichtig, da dadurch die Jahresfrist seit Inkrafttreten der jüngsten novellierten Düngegesetzgebung (1. Juni 17) eingehalten wurde.

Die Stickstoffquellen sind bekannt: Es sind die Verbrennung von fossilen Energieträgern wie beispielsweise Braunkohle bei der Stromerzeugung  oder Benzin und Diesel im Verkehrssegment und die „industrielle Landwirtschaft“, erklärte der Co-Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner. Neben Mineraldünger werden Gülle aus Mastställen oder Biogasanlagen auf den Feldern ausgebracht. Durch unzureichende Pufferzonen gelangen diese in die Oberflächengewässer. Da nun im Falle der Landwirtschaft keinerlei „Trendumkehr“ zu erwarten sei, blieb der DUH nur der Weg über die Klage.

EuGH-Urteil dokumentiert die jahrzehntelangen Versäumnisse

Auch die Europäische Kommission hatte bekanntlich Deutschland wegen des laxen Umgangs mit Nitrat im Grundwasser vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht. Das Urteil des EuGH vom 21. Juni wegen unzureichender Umsetzung der Nitrat-Richtlinie dokumentiert die jahrzehntelangen Versäumnisse der deutschen Agrarpolitik, so Müller-Kraenner. Wobei die jüngste Novellierung des Düngerechts nicht von diesem Urteil erfasst wird.

Die Bundesregierung hat nun im vergangenen Jahr die Düngegesetze novelliert, um die Nitratwerte nach unten zu korrigieren. Doch diese Maßnahmen der Bundesregierung „greifen nicht“, betonte Sascha Müller-Kraenner. Ein Gutachten von Friedhelm Taube, Professor an der Christian-Albrechts-Universität Kiel, habe jüngst belegt, dass es zu keinen Verbesserungen komme, da die neuen Vorgaben zu viele Lücken und Schlupflöcher lasse. Das zentrale Organ der neuen Düngerechts, die Hoftor- oder Stoffstrombilanz, sei sehr lückenhaft und voller Übergangsfristen.

25 Einzelmaßnahmen in der Klageschrift

Die DUH hat mit Schriftsatz vom 16. Juli 2018 die Klage ausführlich begründet. In 25 Einzelpunkten wurden dezidiert notwendige Maßnahmen aufgeführt, betonte Remo Klinger, Rechtsanwalt der Kanzlei Geulen & Klinger, der die DUH in der Klage vertritt. Ziel der Klage ist es, so schnell wie möglich einen rechtmäßigen Zustand zu schaffen. Dazu bedarf es einer Überarbeitung des deutschen Düngerechts. Klinger rechtet mit einer ersten mündlichen Verhandlung im zweiten Quartal 2019.

Während es 13 Jahre dauerte, bis die DUH erste Erfolge beim Thema „Saubere Luft“ verzeichnete, erwartet der Verband beim Thema „Sauberes Wasser“ erste Erfolge schon in wenigen Jahren. Derzeit werde geprüft, ob, wie im Falle von „Sauberer Luft“, lokale Klagen in Kooperationen mit lokalen Verbänden das Projekt schneller voran bringen.

VKU plädiert für eine Überprüfung des Düngerechts

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) betont, dass die aktuellen Regelungen des Düngerechts noch einmal kritisch zu überprüfen sind. Dies habe auch das EuGH-Urteil gezeigt. Der Gerichtshof bescheinigte früheren Bundesregierungen einen sehr zögerlichen Umgang mit der Nitrat-Problematik. Für die kommunale Wasserwirtschaft sei es wichtig, dass übermäßige Nitrat-Einträge in die Gewässer endlich konsequent reduziert werden. Das Augenmerk sollte auf dem "Vorher" liegen, dem Verursachen von Verunreinigungen, und nicht auf dem "Hinterher", der für Wasserkunden teureren Reinigung. Nur so könne Deutschland seine Trinkwasserressourcen wirksam schützen. (al)

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