Wasser

Pestizide: Landeswasserversorgung droht mit Klage gegen Land

Die Landeswasserversorgung beprobt seit vier Jahren Oberflächengewässer – und findet im Wasser zunehmend Grenzüberschreitungen bei Pflanzenschutzmitteln. Jetzt will der Wasserversorger mehr Einblick, was auf die Felder kommt.
15.08.2018

Ein Mitarbeiter der Landeswasserversorgung überwacht den Trinkwassertransport in der Leitwarte Langenau.

Die Landeswasserversorgung (Stuttgart) will vom Land Baden-Württemberg wissen, wie viele Pflanzenschutzmittel auf den Feldern versprüht werden. Diese Daten seien wichtig, um das Trinkwasser sauber halten zu können – schließlich müsste sonst per Reinigungsmaßnahmen das Wasser gesäubert werden. Falls das Land die Informationen nicht zur Verfügung stelle, drohe ein Rechtsstreit, sagte Bernhard Röhrle, Sprecher der Landeswasserversorgung, der «Schwäbischen Zeitung»: «Wir klagen, wenn es sein muss, unser Recht ein.» Der Zweckverband versorgt drei Millionen Menschen in mehr als 100 Städten und Gemeinden im Süden Baden-Württembergs mit Wasser.

Laut Röhrle waren bei einem Messprogramm im Mai und Juni 112 der mehr als 4000 Messwerte in der Donau sowie an kleinen Bächen und Wassergräben auffällig. In 14 Fällen sei der Grenzwert für Pestizide überschritten gewesen. Die Landeswasserversorgung hat vor vier Jahren damit begonnen, Flüsse und  Bäche auf Spritzmittel zu untersuchen.

Keine Pestizid-Funde bislang im Grundwasser

Beim Grundwasser gibt es bislang keine Pestizid-Funde, heißt es in dem Bericht. „Das kann über kurz oder lang aber auch im Grundwasser landen“, sagt Pressesprecher Röhrle. Und dann müssen die Anlagen nachgerüstet werden: So müsste die Landeswasserversorgung Aktivkohlefilteranlage bauen, um Pestizide aus dem Wasser zu filtern; oder Membranfiltrationsanlage gegen überschüssiges Nitrat. Diese Maßnahmen müssten dann auf den Wasserpreis umgelegt werden und unter Umständen könnte sich dieser dann verdoppeln, so Röhrle.

Die Landwirte vor Ort wissen, wie viel Pestizide sie ausbringen. Schließlich müssen sie die Informationen im Bedarfsfall dem Landratsamt vorweisen. Nun komme es auf die Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen an, ob sie dem Wunsch nach Dateneinsicht nachkommen, heißt es in dem Bericht. (dpa/al)