Wasser

Rechtsgutachten zur Nitratbelastung: Neues EU-Verfahren droht

Der Bundesrepublik droht eine erneute Klage der EU wegen zu hoher Nitratwerte im Boden. Der BDEW hat ein Rechtsgutachten angefordert, aus dem das nun hervorgeht.
22.05.2019

Die EU könnte erneut klagen: Wenn Landwirte zu viel Gülle pro Flächeneinheit ausbringen, gelangt zu viel Nitrat ins Grundwasser.

Der Eintrag von Stickstoffverbindungen in Boden, Wasser und Luft zählt zu den großen bislang ungelösten Problemen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes hierzulande. Durch die europäische Nitratrichtlinie 91/676/EWG ist der bundesdeutsche Gesetzgeber verpflichtet, Gewässerverunreinigungen durch den Nitrateintrag aus landwirtschaftlichen Quellen zu verringern und weiteren Belastungen durch Düngemittel und Gülle vorzubeugen.

Doch die Nitratwerte sinken nicht wie erhofft. Mit Entscheidung vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen ihre Verpflichtungen verurteilt. Dies Urteil bezog sich noch auf die Rechtslage vom September 2014. Die Neufassung der Düngeverordnung vom Mai 2017, die aktuell den Kern des deutschen Aktionsprogramms i. S. der Nitratrichtlinie bildet, war nicht Rechtsgrundlage des Urteils. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) geht trotzdem davon aus, dass das Düngerecht auch in seiner heute geltenden Fassung nicht ausreicht.

Gutachten legt erneute Gesetzesnovelle nahe

Es geht darum, den Nitrateintrag aus landwirtschaftlichen Quellen in die Gewässer so weit zu reduzieren, dass der rechtlich maßgebliche Grenzwert flächendeckend eingehalten werden kann. Ob das mit der aktuellen Verordnung möglich ist, interessierte den BDEW. Deswegen hat er ein diesbezügliches Rechtsgutachten bei Professor Michael Reinhardt von der Universität Trier angefordert. Das Urteil des Juristen ist sehr klar: Die Verordnung reicht nicht, denn es "bestehen weiterhin erhebliche materielle Zweifel, ob mit den neuen Regelungen das unionsrechtlich vorgegebene Ziel, dem steigenden Nitratgehalt in den Gewässern erfolgreich entgegenzuwirken, erreicht werden kann."

Der Juraprofessor kritisiert konkret, dass die quantitative Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln in der Verordnung von 2017 nicht ausnahmslos umgesetzt worden ist. Zudem bemängelt er, dass die zeitlichen Verbote der Ausbringung von Düngemitteln die von der EU vorgeschriebene Differenzierung nach bodenklimatischen Zonen nicht erfüllt. Reinhardt attestiert eine ganze Anzahl materieller Steuerungslücken, die "eine ergänzende und konkretisierende Reform der Nitratrichtlinie" nahelegen.

Neues Verfahren "nicht aussichtslos"

Zwar hält Reinhardt auch das EU-Recht selbst in puncto Gewässerschutz für lückenhaft, aber das mindert seiner Meinung nach nicht das Risiko für den deutschen Gesetzgeber. Sein Fazit zur Problematik des Boden- und Gewässerschutzes durch eine verringerte Nitratzufuhr lautet daher: "Insgesamt erscheint ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren wahrscheinlich und auch im Ergebnis als jedenfalls nicht von vornherein aussichtslos." Was nichts anderes bedeutet, als dass Deutschland in der Frage der Nitratbelastung von Böden erneut von der EU verklagt werden könnte. (sig)