Ruhrverband: Kooperationslabor darf weiterarbeiten
Das Kooperationslabor des Ruhrverbands, der Emschergenossenschaft und des Lippeverbands hat vor wenigen Woche das zweite Überwachungsaudit des im Jahr 2015 absolvierten Akkreditierungsprozesses gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 erfolgreich durchlaufen. Das chemische und biologische Labor muss sich von der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) im Abstand von fünf Jahren den Betrieb gemäß Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und Landesabfallgesetz (LAbfG) bestätigen lassen. Nur bei erfolgreicher Überprüfung der Qualitätsstandards darf das Labore, im gesetzlich geregelten Bereich tätig werden.
Das Kooperationslabor ist für die Wassergütewirtschaft zuständig und kontrolliert beispielsweise die Wasserqualität in Flüssen, Stauseen, Talsperren und Grundwässern. Darüber hinaus werden Klärwerke auf ihre Reinigungsleistung und Ablaufbeschaffenheit untersucht. Nun stand das Labor selbst auf dem Prüfstand: Für die Zulassung wurden die Einhaltung der vorgeschriebenen Untersuchungsverfahren, die Umsetzung der internen und externen Qualitätssicherung, sowie die Fachqualifikationen des Personals und der Zustand der labortechnischen Einrichtung kontrolliert.
Ausstattung hervorragend, nur vier Abweichungen
Der Gutachter bewertete die personelle, räumliche und technische Ausstattung des Labors als hervorragend. Durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Ringversuche wurden gemäß den Anforderungen bestanden. Lediglich vier so genannte „nichtkritische Abweichungen“ wurden beim Audit festgestellt. Für den Nachweis, dass die Abweichungen beseitigt wurden, hat das Labor zwei Monate Zeit. (ls)