Wasser

Swimmingpools sind ausverkauft

In Corona-Zeiten ist Urlauben zu Hause angesagt, gerne mit Erfrischungsmöglichkeit im eigenen Garten – ein weiteres Problem für die Wasserversorger, die ohnehin schon vielerorts mit den Auswirkungen des Klimawandels zu tun haben.
29.06.2020

Baumärkte haben keine Swimmingpools mehr vorrätig.

Wer sich derzeit einen Swimmingpool kaufen will, hat schlechte Karten. Die Sets zum Selbstaufbau im Garten sind bei den Baumärkten ausverkauft. Auf den Websites von Bauhaus, Hagebaumarkt oder Obi sind aktuell Bestellungen nicht möglich oder es gibt Lieferzeiten von mehreren Wochen. Die "Ruhrnachrichten" titeln schon: "Swimmingpools sind das neue Toilettenpapier".

Der Boom dieser Produkte ist sicherlich auch auf Corona zurückzuführen. Viele Menschen bevorzugen derzeit den Urlaub zu Hause. Doch auch in den beiden Hitzesommern 2018 und 2019 war die Nachfrage schon gestiegen. Dabei geht es nicht um große Pools, die in den Boden eingelassen und mit Umwälzanlage, Heizung und Chlorierung ausgestattet sind.

Kein Wasserstress

Es handelt sich eher um kleine Anlagen, die auf dem Rasen aufgestellt werden. Schon runde Becken mit einem Durchmesser von 3,5 Metern und 1,2 Metern Höhe haben ein Wasservolumen von 8000 Litern, bei einer Größe von 5,4 Metern (Länge) mal 3,5 Metern (Breite) mal 1,2 Metern (Höhe) sind es schon 18.000 Lieter.

Zwar gibt es in Deutschland nicht grundsätzlich einen Wassermangel. "Bisher gibt es in Deutschland flächendeckend keinen Wasserstress", schreibt das Umweltbundesamt (UBA). "Man spricht von Wasserstress, wenn die gesamte Wasserentnahme eines betrachteten Jahres mehr als 20 Prozent des langjährigen mittleren Wasserdargebots beträgt. Das ist in Deutschland nicht der Fall, es sind 12,8 Prozent (2016)."

Regionale Unterschiede

Allerdings gibt es trotz des insgesamt ausreichenden Wasserdargebots regionale Unterschiede in der Wasserverfügbarkeit. Dies habe sich auch in den Jahren 2018 und 2019 gezeigt. An der einen oder anderen Stelle habe es lokale oder regionale Engpässe gegeben. "Dies liegt zum einen an unterschiedlichen klimatischen Randbedingungen. Zum anderen konnte zum Teil nicht auf zusätzliche örtliche Ressourcen zugegriffen werden, da bei diesen die Nitratwerte zu hoch waren. Dies ist in der Regel ein Ergebnis zu hoher landwirtschaftlicher Düngung", so das UBA.

"Die letzten beiden trockenen, sehr warmen Sommer haben die Wasserversorgung vor echte Herausforderungen gestellt: Mancherorts in Deutschland waren die zur Verfügung stehenden Wassermengen phasenweise ausgereizt und die Wasserverteilnetze abends zu Spitzenstunden bis zum Anschlag beansprucht", stellt zum Beispiel Gelsenwasser fest.

Hohe Wasserentnahme schon früh im Jahr

Noch bevor der Sommer kalendarisch begonnen hatte, verzeichnete der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) bereits Trinkwasserabgaben auf Hochsommer-Niveau, hieß bei dem Wasserversorger schon Anfang Juni. Während des Pfingstwochenendes gaben die 15 Wasserwerke täglich rund 300.000 Kubikmeter Trinkwasser ab und damit fast ein Drittel mehr als im Durchschnitt.

Der OOWV appellierte daher an die Bevölkerung, Garten- und Grünflächen nicht mit Trinkwasser zu bewässern und insbesondere auf das Rasensprengen zu verzichten, sagte Bereichsleiter Andreas Körner: "Das gilt auch für den Aspekt, ob und wie oft private Pools mit Leitungswasser befüllt werden."

Poolwasser ist Abwasser

Die Entsorgung des Wassers aus den Homepools muss übrigens über das Abwassernetz erfolgen. "Die Versickerung von Swimmingpoolwasser in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt", teilen zum Beispiel die Stadtwerke Schrobenhausen mit. „Da das Wasser aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser. Bei Einleitung in den Untergrund könnte das aufbereitete Swimmingpoolwasser das Oberflächen- bzw. Grundwasser nachteilig beeinflussen und dies dann als Gewässerverunreinigung i. S. d. § 324 Strafgesetzbuches geahndet werden. Poolwasser darf also nicht versickert werden, sondern muss in den Kanal geleitet werden (Benutzungszwang gemäß § 5 Abs. 5 EWS, da Abwasser gemäß § 3 EWS)." (hp)