Die Elbchaussee in Hamburg

Die Elbchaussee in Hamburg

Bild: M. Letschert/AdobeStock

Die Belieferung der Stadt Hamburg mit Wasser aus der Heide ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Lüneburg rechtens. Am Montag wiesen die Richter sechs Klagen ab, die eine Erlaubnis des Landkreises Harburg betrafen, wonach der Stadtstaat für einen Zeitraum von 30 Jahren Grundwasser aus der Lüneburger Heide entnehmen kann. Etwa 12 bis 13 Prozent des Hamburger Bedarfs werden aus der Heide gedeckt. (AZ.: 6 A 171/19, 6 A 174/19, 6 A 226/19 bis 6 A 229/19).

Die Klagen hatten völlig unterschiedliche Motive. Bei fünf Klagen ging es um die ökologischen Folgen und die Frage, ob die Hansestadt zu viel Grundwasser bekommt. Bei den Klägern handelt es sich um drei Privatpersonen, einen Umweltverband und die Klosterkammer Hannover.

Höhere Entnahmen beantragt

Die Hamburger Wasserwerke dagegen wendeten sich in dem Verfahren gegen die 2019 für 30 Jahre erteilte sogenannte gehobene Erlaubnis im Landkreis Harburg und wollten eine Bewilligung erreichen, die schwieriger zu widerrufen ist.  Die derzeit geltende gehobene Erlaubnis könne jederzeit (teil-)widerrufen werden, stellte das Unternehmen fest.

Außerdem sollte die jährliche Fördermenge auf 18,4 Mio. Kubikmeter pro Jahr angehoben werden. Diese sei laut einer „Wasserbedarfsprognose zwingend erforderlich, um die Trinkwasserversorgung in Hamburg sicherzustellen“, stellt der Versorger fest. Die Kreisverwaltung Harburg hatte jedoch nur eine jährliche durchschnittliche Fördermenge von 16,2 Mio. Kubikmeter gestattet.

Umweltschutz ist gewährleistet

In allen sechs Verfahren haben die Beteiligten in den vergangenen gut zwei Jahren umfangreiche Schriftsätze ausgetauscht und Fragen des Gerichts beantwortet. Die Kammer kam nun unter anderem aufgrund der Gutachten zu dem Ergebnis, dass die erteilte Erlaubnis nicht zu beanstanden sei. Es könne mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass bestehende Schutzgebiete wie die Lüneburger Heide und die im Entnahmegebiet liegenden Gewässer beeinträchtigt würden, hieß es.







Auch die Klage der Hamburger Wasserwerke wurde abgewiesen. Der Landkreis Harburg müsse in der Lage sein, die Einwilligung bei Rechtsänderungen oder bei unvorhersehbaren Entwicklungen wegen des Klimawandels wieder zurücknehmen zu können. Laut dem Urteil durfte der Landkreis Harburg die Förderung in Form einer gehobenen Erlaubnis anstelle der beantragten Bewilligung zulassen.

Berufung möglich

Das Gericht bestätigte aber laut einer Mitteilung von Hamburg Wasser die Rechtsauffassung des Versorgers, dass dem Unternehmen die schwache Rechtsposition der gehobenen Erlaubnis eigentlich unzumutbar sei. Da es sich bei der Frage der Bewilligung um eine Grundsatzfrage handelt, ließ das Gericht die Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu.

„Dieses Urteil ist für uns nicht zufriedenstellend und ein schlechtes Signal für die Versorgungssicherheit Hamburgs und die Wasserwirtschaft insgesamt “, ordnet Ingo Hannemann, der Sprecher der Geschäftsführung von Hamburg Wasser, den Ausgang des Prozesses ein. „Obwohl das Gericht unter Verweis auf die im Behördenverfahren eingereichten umfangreichen Gutachten und auf die Aussagen der sachverständigen Zeugen bestätigt hat, dass unsere Wasserförderung in der Nordheide umweltverträglich ist, hat es der Verwaltung des Landkreises Harburg weitreichende Ermessensspielräume eingeräumt. Wir werden nun sorgfältig bewerten, ob wir Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Dazu warten wir die Urteilsbegründung ab, die uns noch nicht vorliegt.“ (hp mit Material von dpa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper