Urteile in Hamburger Wasserstreit ergangen
Die Belieferung der Stadt Hamburg mit Wasser aus der Heide ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Lüneburg rechtens. Am Montag wiesen die Richter sechs Klagen ab, die eine Erlaubnis des Landkreises Harburg betrafen, wonach der Stadtstaat für einen Zeitraum von 30 Jahren Grundwasser aus der Lüneburger Heide entnehmen kann. Etwa 12 bis 13 Prozent des Hamburger Bedarfs werden aus der Heide gedeckt. (AZ.: 6 A 171/19, 6 A 174/19, 6 A 226/19 bis 6 A 229/19).
Die Klagen hatten völlig unterschiedliche Motive. Bei fünf Klagen ging es um die ökologischen Folgen und die Frage, ob die Hansestadt zu…
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