Die Generalstaatsanwaltschaft München hat ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Substanz Perfluoroctansäure (PFOA) durch die chemische Industrie im Landkreis Altötting eingestellt. Das teilt die Staatsanwaltschaft Traunstein mit. Ein strafbares Verhalten habe nicht nachgewiesen werden können.
In einem Industriebetrieb in Gendorf wurde seit den 60er Jahren bis 2008 PFOA eingesetzt, wodurch es in Teilen des Landkreises Altötting zu einer großflächigen Kontamination der Umwelt und einer Belastung der Menschen durch kontaminiertes Trinkwasser gekommen ist. Der Stoff gilt als möglicherweise krebserregend, seine Herstellung und der Verkauf sind ab 2020 in der EU verboten.
Die Produktion war genehmigt
Strafbar seien die Produktion und der Einsatz von PFOA nicht, da die Herstellung verwaltungsrechtlich genehmigt gewesen sei. Ein wissenschaftliches Gutachten habe bestätigt, dass es zu einer Kontamination der Umwelt und zu einer Belastung von Menschen gekommen sei. Jedoch könne eine hierdurch hervorgerufene, konkrete gesundheitliche Gefährdung oder Schädigung nicht bewiesen werden, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Konkrete Grenzwerte für PFOA im Trinkwasser gebe es nicht.
Bereits im Mai 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein die auf mehrere Strafanzeigen hin aufgenommenen Ermittlungen wegen des Einsatzes von PFOA eingestellt. Hiergegen hatten sich drei betroffene Bürger beschwert. Diesen Beschwerden hat die Generalstaatsanwaltschaft München nun keine Folge gegeben. (wa)
