Zwischen Trinkwasser und Mineralwasser gibt es laut Umweltministerin Ursula Heinen-Esser substanzielle Unterschiede.

Zwischen Trinkwasser und Mineralwasser gibt es laut Umweltministerin Ursula Heinen-Esser substanzielle Unterschiede.

Bild: © Sebra/AdobeStock

In der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie sind Parameterwerte für poly- und perfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) aufgeführt, die bis 2023 in nationales Recht zu überführen sind. Den Mitgliedsstaaten müssen bis 2026 die nötigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen im Trinkwasser eingehalten werden.

Neben einem Parameter, der den Gesamtgehalt an per- und polyfluorierten Alkylverbindungen beschreibt („PFAS gesamt“), ist eine maximale Summenkonzentration von 20 perfluorierten Einzelsubstanzen in Höhe von 0,1 µg/L („Summe der PFAS“) genannt. Bislang beziehen sich die zuständigen Gesundheitsbehörden häufig auf gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) oder Leitwerte (LW), die das Umweltbundesamt (UBA) für PFAS veröffentlicht hat. Diese liegen für kurzkettige PFAS meist im einstelligen µg/L-Bereich und sind demnach also deutlich höher.

Knackpunkt ist die Filterlaufzeit

Deshalb werden in Zukunft  auch höhere Anforderungen an die Trinkwasseraufbereitung zur Entfernung der PFAS gestellt. Bei erhöhten PFAS-Konzentrationen in Rohwässern, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, kommt bisher in den meisten Fällen Kornaktivkohle in Festbettadsorbern zum Einsatz. Die Wirksamkeit von Aktivkohlefiltern im Hinblick auf die erreichbare Filterlaufzeit zur Einhaltung der neuen EU-Parameterwerte für PFAS hängt wesentlich von dem im Einzelfall vorliegenden Substanzspektrum, den Konzentrationen der einzelnen Vertreter aus der Gruppe der PFAS, der organischen Hintergrundmatrix sowie den Adsorptionseigenschaften der Aktivkohle ab.

Aufgrund der unterschiedlichen Adsorbierbarkeit der einzelnen PFAS und der damit verbundenen konkurrierenden Adsorption im Aktivkohlefilter mit Verdrängungseffekten sind die erreichbaren Filterlaufzeiten fallspezifisch und können in der Regel nicht aus Erfahrungswerten abgeschätzt werden. Insbesondere bei Rohwasserbelastungen mit PFBA oder PFPeA ist zu prüfen, ob ein Parameterwert von 0,1 µg/L für die Summe der 20 PFAS-Einzelverbindungen im Ablauf der Aktivkohlefilterstufe stets eingehalten werden kann. Das TZW: DVGW - Technologiezentrum Wasser führt derzeit Machbarkeitsstudien mit Bewertung der Kosten und der Wirtschaftlichkeit der Aktivkohlefiltration bei mit PFAS belasteten Rohwässern basierend auf Filterversuchen im Pilotmaßstab durch. (hp)

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