Wasser

Wegen Trockenheit: Stadt Dresden erteilt Wasserentnahmeverbot

Im Mai und Juni hat es zu wenig geregnet. Nun erlässt die sächsische Landeshauptstadt ein Entnahmeverbot. Damit soll eine nachhaltige Störung des Naturhaushalts verhindert werden.
13.07.2023

Bis Mitte Oktober ist es in Dresden nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Eine Ausnahme gilt für die Elbe.

Die Stadt Dresden reagiert mit einem Wasserentnahmeverbot auf die anhaltende Trockenheit. Es ist damit ab Freitag bis Mitte Oktober nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte.

Vor allem im Mai und Juni habe es zu wenig geregnet. Da selbst mit gelegentlichen Niederschlägen keine baldige Besserung der Lage zu erwarten ist, wurde die Allgemeinverfügung ausgesprochen.
 

Bis zum 15. Oktober darf nun kein Wasser mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Gleiches gilt für Entnahmen mit Schöpfgefäßen in den kleinen städtischen Fließgewässern.

Die Elbe ist von dem Verbot ausgenommen

Werden Verstöße festgestellt, können diese das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro bestraft werden. Die Bundeswasserstraße Elbe ist vom genannten Verbot ausgenommen. Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung müsse aktuell noch nicht ausgesprochen werden.

«An einigen Beobachtungspunkten, beispielsweise am Leubnitzbach oberhalb des Heiligen Borns, am Nautelweg Abzugsgraben, an der Mündung des Nöthnitzbaches, am Ruhlandgraben und am Weidigtbach waren die Gewässer bereits trocken», sagte Umweltamtsleiter Wolfgang Socher. Einige Regengüsse im Juni hätten die Pegelstände lediglich nur kurz ansteigen lassen. Mit dem Entnahmeverbot wolle man vermeiden, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. (dpa/hoe)