Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Mrd. Euro ersteigert

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Mrd. Euro ersteigert

Bild: © Sebastian Kahnert/dpa

Im aktuellen Berichts­zeitraum 2022/2023 betrage der Anteil von 5G-Mobilfunkstandard bereits 28,5 Prozent aller Messungen, wie die BNetzA am Donnerstag vermeldete. Im Zeitraum 2020/2021 lag dieser Anteil hingegen nur bei sechs Prozent.

„Ich freue mich, dass die Netzbetreiber den 5G-Ausbau schnell vorantreiben. Immer mehr Mobilfunk-Kunden profitieren von den sehr hohen Geschwindigkeiten. Diese Entwicklung wird in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bewertung der Diensteanbieter durch die Kund:innen konstant 

Im Mobilfunk erhielten über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hin­weg 25,5 Prozent der Nutzer (2021/2022: 23,2 Prozent) min­des­tens die Hälfte der ver­trag­lich vereinbarten geschätzten maxi­malen Daten­über­tra­gungs­rate, heißt es in dem achten Jahresbericht der BNetzA. Bei vier Prozent der Nutzer (2021/2022: drei Prozent) wurde diese voll er­reicht oder überschritten.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter weiterhin weit überwiegend mit Noten von 1 bis 3 (70,4 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahres­zeit­raum ist dieser Anteil jedoch minimal zurückgegangen (2021/2022: 70,8 Prozent). Da gleichzeitig der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert zwischen der gemessenen und der vertraglich vereinbarten, geschätzten maximalen Datenübertragungsrate wieder auf einem niedrigen Niveau lag, ist weiterhin zu vermuten, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenübertragungsrate bewerteten als das Erreichen der vertraglich in Aussicht gestellten maximalen Datenübertragungsrate.

Messung sagt nichts über Abdeckung aus

Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Deshalb lassen sich aus der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Es wird vielmehr geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern. (lm)

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