Kein Anschluss unter dieser Nummer: Standardisierte Kommunikation ist unerlässlich beim Glasfaserausbau

Kein Anschluss unter dieser Nummer: Standardisierte Kommunikation ist unerlässlich beim Glasfaserausbau

Bild: © RioPatuca Images/AdobeStock

Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) ist beschlossen. Mit der Verordnung soll der Breitbandausbau europaweit beschleunigt werden. Im Fokus steht das Recht auf Mitnutzung - Telekommunikationsanbietern sollen also auf bestehender Glasfasernetze zurückzugreifen dürfen. Der VKU sowie der BDEW sehen in dem Beschluss der EU Licht und Schatten.

Beide Verbände befürworten die Möglichkeit der Netzbetreiber, den Zugang zu passiver Infrastruktur zu verweigern, sofern sie Wettbewerbern via Bitstrom oder unbeschalteten Glasfasern Zugang zu ihrem Netz anbieten (Open Access).

 

Stadtwerke-Praxis wird auf EU-Ebene zu wenig berücksichtigt

Kritisch bleibt laut VKU hingegen, dass rin Schutz vor Überbau nur möglich ist, wenn der Open Access Zugang durch den gleichen Anbieter angeboten wird. Das berücksichtige die Besonderheiten von Stadtwerken nicht: Hier teilen sich häufig Tochter- oder Schwestergesellschaften den Ausbau und Betrieb von Glasfasernetzen.

In der Praxis könnte ein Tochterunternehmen also nicht auf ein anderes Tochterunternehmen verweisen - wenn das eine ausbaut und das andere den Betrieb der passiven Infrastruktur übernimmt, obwohl beide zum gleichen Stadtwerk gehören. Deshalb, so der VKU, sollte es möglich sein, auf Open-Access-Angebote anderer Telekommunikationsunternehmen sowie sinnvollerweise auch auf geplante und im Bau befindliche Netze zu verweisen anstelle von nur Netzen desselben Netzbetreibers. 

Rechtliche Definition „öffentlicher Mittel“ fehlt

Darüber hinaus fehle noch immer eine rechtliche Definition „öffentlicher Mittel“ im Kontext der Baustellenkoordination - also beim Rechtsanspruch auf Netzausbau eines Unternehmens in der Baugrube eines mit öffentlichen Mitteln erstausbauenden Versorgungsnetzbetreibers. „Hier hätten wir uns eine Klarstellung gewünscht, dass damit staatliche Förder- beziehungsweise Haushaltsmittel gemeint sind, nicht aber der Ausbau durch kommunale Unternehmen generell“, betont Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer.

Genehmigungsfiktionen auf nationaler Ebene wirkungslos

Dem BDEW wiederum gehen die Genehmigungsfiktionen im GIA wiederum nicht weit genug:  Demnach gelten Bauvorhaben für den Bau von Glasfaserinfrastruktur und Mobilfunktürmen automatisch als genehmigt, wenn die Behörden diese nicht innerhalb von vier Monaten ablehnen.

„Hierfür haben wir als BDEW uns eingesetzt, da wir in der Genehmigungsfiktion eine Möglichkeit zur Beschleunigung der Genehmigungsprozesse sehen. Leider bleiben die Vorgaben hinter der deutschen Regelung von drei Monaten zurück – die Genehmigungsfiktion bleibt daher bei der nationalen Umsetzung wirkungslos,“ moniert Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. (lm)

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