Breitband

Breitbandausbau: Entgelte für Mitnutzung und Mitverlegung in der Diskussion

Die Bestimmung fairer und angemessener Entgelte für Mitnutzung und Mitverlegung beim Breitbandausbau reduziert Ausbaukosten und sichert Investitionsanreize. Um das zu gewährleisten, gibt es das DigiNetzG – nun wird es diskutiert.
07.02.2018

EWE-Mitarbeiter beim Einblasen von Glasfaserkabeln

Die Bundesnetzagentur stellt ab heute einen Entwurf zu Entgeltmaßstäben für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze auf Grundlage des Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) zur Diskussion. Der Dialog mit den Marktteilnehmern soll frühzeitig Planungssicherheit schaffen und die Bedingungen für die Mitnutzung bestehender Infrastrukturen zur Verlegung von Glasfaserkabeln klären. „Die Entgeltmaßstäbe sollen so angewendet werden, dass vorhandene Synergien umfassend genutzt werden und die Anreize zur Erstinvestition vollständig erhalten bleiben“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Grundlage für die Diskussion ist das im Jahr 2016 verabschiedete DigiNetzG. Homann ist dabei folgendes wichtig: „Geschäftsmodelle von Telekommunikationsunternehmen bzw. kommunalen Trägern, die bereits in den Breitbandausbau investieren, dürfen nicht beeinträchtigt werden.“ Das Ziel sei vielmehr die Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze. Versorgungsnetze für Energie und Abwasser sollen ebenso wie Infrastrukturen von Straßen, Schienen- und Wasserwegen für den Breitbandausbau mitgenutzt werden. Hier möchte die Bundesnetzagentur Synergiepotentiale abrufen und durch Einsparungen und Koordinierung bei ohnehin geplanten Bauarbeiten die Kosten für einen flächendeckenden Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes signifikant senken.

Verhandlungslösungen unterstützen – Investitionsanreize erhalten

Zur Erreichung dieses Ziels sieht es die Netzagentur als besonders wichtig an, freiwillige Verhandlungen zwischen privatwirtschaftlichen Unternehmen untereinander, aber auch mit der öffentlichen Hand zu unterstützen. Ein wichtiger Aspekt in Verhandlungen zwischen Marktteilnehmern ist die Einigung auf die Konditionen der Mitnutzung oder der Mitverlegung. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Betreiber von Telekommunikationsnetzen gelegt werden. Die jetzt gestartete Diskussion, die offiziell als „konsultation“ tituliert wird, soll die Frage beantworten, wie Entgeltmaßstäbe so angewendet werden können, dass die Anreize zur Erstinvestition für Telekommunikationsunternehmen trotz vorhandener Zugangs- und Koordinierungsverpflichtungen erhalten bleiben.

Alle Marktteilnehmer sind aufgefordert, bis zum 9. April 2018 zu dem heute veröffentlichten Konsultationsdokument und den enthaltenen Fragen Stellung zu nehmen. Die Bundesnetzagentur nimmt zusätzlich die Aufgaben einer zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle nach dem DigiNetzG wahr. Die zentrale Informationsstelle soll Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren, die Streitbeilegungsstelle auftretende Streitfragen rasch und verbindlich klären. (sig)