Breitband

Entwurf zum DigiNetz-Gesetz enttäuscht

Um den Über- und Doppelausbau bei Glasfaser zu stoppen, hatte das Bundesverkehrsministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser sei jetzt vom Bundeskabinett wieder aufgeweicht worden, bemängelt der Verband VKU.
03.10.2018

Das Bundeskabinett hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt effizienter ausgestalten soll.

Die Regelung führt einen sogenannten "Überbauschutz" für öffentlich geförderte Projekte ein. Das heißt, künftig können Anträge geprüft und abgelehnt werden, wenn diese dazu genutzt werden sollen, ein bereits geplantes Glasfasernetz mit eigenen Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen.

VKU ist nicht zufrieden

"Bislang erlaubte es das DigiNetz-Gesetz, dass Wettbewerber bei der Verlegung eines Glasfaserkabels einfach ihr Kabel mit in den Graben verlegen konnten, sobald die Grube ausgehoben war. Ein sogenannter Über- oder Doppelausbau war die Folge", erläutert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Diese Praxis der buchstäblichen „Glasfaser-Piraterie“ sollte nun mit der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgeschlagenen Gesetzesänderung schnell beseitigt werden. Das Kabinett habe das in seinem heute beschlossenen Gesetzentwurf deutlich aufgeweicht, beklagt der Verband.

Einzelfälle prüfen

Die Regierung will mit dem Breitbandausbau öffentlich finanzierte Bauarbeiten Kosten zu sparen. Grundsätzlich sei es angebracht, so das Kabinett, Glasfaser beim Tiefbau für Strom-, Wasser- oder Gasleitungen mitzuverlegen. Im Einzelfall könne nun geprüft werden, ob dies auch sinnvoll ist.

Zuletzt gewährte die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom einen weitreichenden Mitverlegungsanspruch bei der Erschließung eines Glasfaser-Neubaugebiets in Wiesbaden. Die Empörung der Telekom-Konkurrenten war dementsprechend groß.

Ausbau auf dem Land wird unrentabel

"Weil in ländlichen Regionen der Glasfaserausbau besonders teuer ist, ist ein Über- oder Doppelausbau volkswirtschaftlich höchst unvernünftig", unterstreicht der VKU. Es sollte zu einem Wettbewerb auf dem Netz und nicht vorrangig zu einem Wettbewerb um Infrastrukturen kommen, so der Verband. Genau das sollte im weiteren parlamentarischen Prozess berücksichtig werden. Fehler, die jetzt gemacht werden, öffnen die Schere zwischen Stadt und Land weiter, so das Fazit des VKU.

Bitkom sieht Verbraucher als Verlierer

Der Digitalisierungsverband Bitkom hingegen sieht es als komplett verfehlt "einen einzigen Glasfaser-Netzbetreiber zum Zuge kommen zu lassen und damit de facto einen Gebietsschutz zu etablieren". So würden neue, lokale Monopole mit entsprechend unkontrollierten und marktunüblichen Preisvorstellungen entstehen. Die Verlierer sind dem Verband zufolge in erster Linie die Verbraucher. Sie haben keine Auswahlmöglichkeit zwischen mehreren Anbietern und werden perspektivisch von neuen Entwicklungen in der Glasfasertechnologie abgeschnitten, heißt es von Seiten des Bitkoms.

Der Verband übersieht dabei, dass Verbraucher in vielen Fällen gar keine Auswahl haben, würden kommunale Unternehmen nicht in unterversorgten Gebieten ausbauen. Mit dem Doppelausbau rentiert sich deren Geschäftsmodelle jedoch meist nicht mehr, verdeutlichten der VKU sowie die Breitbandverbände Breko und Buglas in mehreren Pressemitteilungen. (sg)