ZfK: Herr Fieml, droht bereits eine Regulierung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur?
Fieml:
Nein, das glaube ich nicht. Ich bin mir aber sehr sicher, dass die BNetzA in den nächsten Jahren aktiv werden wird, wenn die Branche sich nicht selbst darum kümmert, nachvollziehbare Kalkulationsmodelle für die Netznutzung zu entwickeln. Die meisten Netzbetreiber haben derzeit das Problem, dass ihre Netze nicht ausgelastet sind und daher nicht wirtschaftlich betrieben werden können.
Viele erreichen nur Anschlussquoten von 30 bis 40 Prozent. Langfristig sollten es aber 80 bis 90 Prozent sein. Angesichts der Strategie der Telekom, teilweise bestehende Netze einfach zu überbauen, mit der Begründung, man brauche auch Wettbewerb bei der Infrastruktur, wird es mancherorts völlig unmöglich, dieses Ziel zu erreichen. Deshalb setzen immer mehr Unternehmen auf Open-Access-Modelle und suchen hier verstärkt nach Partnern. Das funktioniert aber nur, wenn es diskriminierungsfrei und auf Basis nachvollziehbarer Netzentgelte geschieht.
Eine saubere Zuordnung ist notwendig, wenn auch nicht einfach.
Wo liegen denn die Herausforderungen bei der Kalkulation eines Glasfaser-Netzentgelts?
Anders als bei Strom und Gas sind die Unternehmen bei Glasfasernetzen kaufmännisch zwischen Netz und Vertrieb nicht getrennt, denn hier gibt es kein Unbundling. Das heißt, sie arbeiten mit Mischkalkulationen, die eine exakte Ermittlung der tatsächlichen Netzkosten kaum zulassen. Eine saubere Zuordnung ist daher notwendig, wenn auch nicht einfach. Gehören zum Beispiel die Kosten für eine Beschwerde eines Kunden, der sich über seine FritzBox beschwert, zum Netz oder zum Vertrieb.
Oder noch gravierender: Gehören die Kosten für den Abschluss einer Grundstücks- und Gebäudenutzungsvereinbarung für den Anschluss des Kunden zum Netz? In der Regel verhandelt ja doch ein Vertriebsmitarbeiter den Vertrag. Wie splitte ich nun in diesem Fall die Personalkosten oder die Provision für den Abschluss? Weitere Klärungsfälle füllen ganze Seiten, wenn man sie auflistet. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Einflussfaktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Netzauslastung, die Endkunden- und Produktstruktur, die Kundenanzahl und -verweildauer, die Kosten für den Hausanschluss oder die Inhouse-Verkabelung und vieles mehr.
Hinzu kommt eine jährlich rückwirkende Betrachtung der tatsächlich in Anspruch genommenen Bandbreiten, die nach der Entscheidung der BNetzA eine der Grundlagen für die Höhe der Netzentgelte ist. Insgesamt wird die Netzentgeltkalkulation zu einem komplexen, aber erfolgskritischen Prozess - im eigenwirtschaftlichen Ausbau sowieso, aber auch im geförderten Ausbau spätestens nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist.
BNetzA-Entscheidung als Vorbild würde defizitären Netzbetrieb riskieren
ZfK: Kann die Entscheidung der BNetzA zur Höhe der Netzentgelte im Streitfall von Vodafone versus M-net aus dem vergangenen Jahr hier als Vorbild dienen?
Fieml:
Nein, eher nicht, denn sie bezieht sich ausschließlich auf die Produkte, die M-net auf genau diesem Netz anbieten will. Zweitens sind die einzelnen Beträge nicht auf Basis der tatsächlichen Kosten ermittelt worden. Die Grundlage der Ermittlung ist tatsächlich etwas „nebulös“ für die Branche. Und drittens: Inwieweit die Festsetzungen der Beschlusskammer rechtskräftig werden, werden wohl die Gerichte entscheiden.
Mit einer Entscheidung für diese Netzentgelte würde das Risiko eines defizitären Netzbetriebs erheblich steigen, denn der Netzbetreiber hat keinen Einfluss auf die Vermarktungsstrategie des Netznutzers, also des Anbieters und muss im Grunde tatenlos zusehen, wie die Erlöse im Netz sinken. Beispielsweise wenn der Anbieter hier nur Produkte mit geringen Down- und Upload-Raten anbieten würde, da das festgesetzte Netzentgelt erheblich geringer ist als bei hochwertigeren Internetprodukten.
Wichtig ist es auch, dass die Branche praktikable Standards zur Ermittlung der Entgelte schafft.
Was sollten Betreiber von Glasfasernetzen jetzt tun?
Zum einen sollten sie sich schnell Klarheit über ihre tatsächlichen Netzkosten verschaffen. Hierzu gehören unter anderem alle Kosten, die eindeutig dem Netzbau, dem Betrieb und der Erhaltung dienen. Dazu haben wir ein entsprechendes Kalkulationstool im Einsatz, dass wir auch selbst verwenden, wenn es um die Berechnung von Business Cases, Wirtschaftlichkeitsmodellen und Netzentgelten von Glasfasernetzen geht.
Genauso wichtig ist es, dass die Branche daran geht, praktikable Standards für die Ermittlung der Entgelte zu schaffen, auf die sich dann idealerweise alle Marktteilnehmer verständigen sollten. Hier sehe ich vor allem die Verbände als wichtige Akteure, allen voran natürlich der BREKO als Fachverband. Eventuell auch gemeinsam mit dem VKU, denn die kommunalen Unternehmen sind im Glasfasermarkt ein wichtiger Player und sollten dies auch künftig bleiben.
Ich denke, dass dies ein Weg wäre, einer möglichen Regulierung durch die BNetzA und allen damit zusammenhängenden Aufwänden zuvorzukommen. Denn eines steht fest: Kommt es zu einer Regulierung der Netzentgelte für Glasfasernetze, werden die dazugehörigen Produkte wahrscheinlich nicht billiger. Das hat uns zumindest die Vergangenheit im Strom- und Gasbereich gelehrt.
Die Fragen stellte Lisa Marx



