Breitband

Wegweisende Entscheidung: BNetzA verpflichtet Anbieter zur Internetversorgung

Nachdem sich ein Verbraucher über die hohen Kosten seiner Internetverbindung beschwer hat, verpflichtet die Bundesnetzagentur nun einen Telekommunikationsanbieter zur Mindestversorgung. Diese Entscheidung könnte zum Musterfall werden.
11.03.2024

Internetanschluss zu einem zu hohen Preis: Auch das stellt eine Form der Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten dar, denn diese müssen erschwinglich für Verbraucher:innen sein. So sehen es das Gesetz und die BNetzA vor.

Die BNetzA hat erstmals ein Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Die bisher verfügbaren Dienste würden nicht den Mindestanforderungen entsprechen, heißt es in der Entscheidungsbegründung der Bundesbehörde.

„Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essentiell. Jeder hat das Recht auf eine angemessene Versorgung. Dieses Recht setzen wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt in einem Pilotverfahren durch“, sagt Klaus Müller, Präsident…

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