Die BNetzA hat erstmals ein Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Die bisher verfügbaren Dienste würden nicht den Mindestanforderungen entsprechen, heißt es in der Entscheidungsbegründung der Bundesbehörde.
„Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essentiell. Jeder hat das Recht auf eine angemessene Versorgung. Dieses Recht setzen wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt in einem Pilotverfahren durch“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Freiwillig wollte kein Unternehmen die Versorgung übernehmen
Auslöser für die Entscheidung war die Beschwerde eines Verbrauchers – dessen Wohnort konnte nur mit einer Internetverbindung zu einem hohen Verbraucherpreis versorgt werden. Die Bundesnetzagentur stellte auf Grundlage der gesetzlichen Mindestanforderungen eine Unterversorgung fest. Dazu gehöre laut BNetzA auch, dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden.
Daraufhin hatten alle am Markt tätigen Telekommunikationsunternehmen einen Monat Zeit, eine Mindestversorgung anzubieten. Da sich kein Unternehmen zu einer freiwilligen Nachbesserung bereiterklärte, führte die Bundesbehörde ein Verpflichtungsverfahren durch. Dabei hörte sie mehrere Unternehmen an, die am betreffenden Ort bereits über Infrastruktur verfügen. Darunter waren sowohl Betreiber von leitungsgebundenen Netzen als auch Anbieter für Internet per Mobilfunk oder Satellit.
130 Beschwerde-Verfahren werden derzeit geprüft
Der verpflichtete Anbieter muss nun gegenüber dem Verbraucher eine Mindestversorgung erbringen, die sich nach den gesetzlich festgelegten Werten richtet. Dies umfasst einen Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und einen Upload von mindestens 1,7 Megabit. Die Latenz für die einfache Signalstrecke darf dabei 150 Millisekunden nicht überschreiten. Diese Versorgung muss der Anbieter zu einem erschwinglichen Verbraucherpreis erbringen. Für diesen hat die Bundesnetzagentur zuletzt rund 30 Euro pro Monat errechnet. Das verpflichtete Unternehmen hat nun die Möglichkeit, diese Entscheidung gerichtlich prüfen zu lassen.
Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des BREKO sieht die Entscheidung der BNetzA nur als letztes MIttel der Wahl und mahnt zu Alternativen: „Das Recht auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten ist die Ultima Ratio und darf nur dann zur Anwendung kommen, wenn keine andere Möglichkeit zur Bereitstellung einer Internet-Grundversorgung besteht. Denn dieser Weg ist deutlich aufwendiger als eine Erschließung über die Gigabitförderung des Bundes – und erst recht im Vergleich zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau." Zudem drohe die zwangsweise Versorgung einzelner Haushalte den Glasfaserausbau insgesamt zu verlangsamen, betont Knapp und begründet: "Weil knappe Bau- und Planungsressourcen aus anderen Ausbauprojekten abgezogen werden müssen."
Etwa 130 Beschwerdeverfahren werden derzeit geprüft
Der Fall aus Niedersachsen ist nicht die einzige Beschwer, die die Behörde in Bonn erreicht hat. Rund 130 Verfahren würden laut Angaben der BNetzA derzeit geprüft. Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gilt seit Dezember 2021. Seit Sommer 2022 gilt zudem die Verordnung zu den gegenwärtig geltenden Mindestversorgungswerten. Derzeit bewertet die Bundesnetzagentur mehrere Gutachten, die die Anforderungen für die Mindestversorgung beurteilen sollen. Im Rahmen dessen will die Behörde einen Prüfbericht erstellen, der die Grundlage für künftige Anpassungen der Mindestversorgungsverordnung darstellen soll. Für die Änderung der Verordnung braucht es das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages. (lm)



