Die Entscheidung hat sich bereits Anfang November abgezeichnet, nun ist sie amtlich: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Montag bekannt gegeben, die 450-MHz-Frequenzen vorrangig für kritische Infrastrukturen (KRITIS) der Energie- und Wasserwirtschaft bereitzustellen. Nur soweit die 450-MHz-Frequenzen nicht für Anwendungen kritischer Infrastrukturen eingesetzt werden, können sie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bereitgestellt werden, teilt die BNetzA mit.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hält diese Entscheidung in einem Statement für gerechtfertigt: "Stromnetze sind kritische Infrastrukturen, Störungen können hier weitreichende Folgen haben. Die Netze müssen sicher sein und die 450-MHz-Frequenzen gewährleisten das: Sie machen unsere Netze widerstandsfähig."
Die Frequenz sichert die Infrastruktur auch bei einem Blackout
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, und Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW, begrüßen die Entscheidung nach einem langem Ringen. Für die dezentrale und digital gesteuerte Strom- und Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie die Wasserversorgung brauche die Energie- und Wasserwirtschaft die Funkfrequenz, führen beide an.
Denn mit dieser sicheren und verfügbaren Kommunikationslösung würden die Netze digitalisiert und optimal gesteuert. "Damit können wir das hohe Niveau an Versorgungssicherheit halten und auch den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität vorantreiben", heißt es in dem gemeinsamen Statement weiter. Da Funkfrequenz auch im Falle eines Blackouts funktioniere, schütze sie die Infrastruktur.
Antragsverfahren ist eröffnet
Die Frequenzen werden nun zur bundesweiten Nutzung in einem Ausschreibungsverfahren vergeben, teilt die Bundesnetzagentur nun mit. So können Sicherheitsbelange und spezielle Schutzanforderungen der Energie-und Wasserwirtschaft bei der Auswahl des Zuteilungsinhabers besser berücksichtigt werden. Mit der Veröffentlichung der Vergabeentscheidung ist das Ausschreibungsverfahren eröffnet. Interessierte Unternehmen können bis zum 18. Dezember 2020 ihre Bewerbungen einreichen. Die Auswahl des Bewerbers erfolgt in einem objektiven und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren.
Für die Zuteilung der Frequenzen hat der erfolgreiche Bewerber eine Zuteilungsgebühr in Höhe von rund 113 Mio. Euro zu zahlen. Eine entsprechende Gebührenverordnung wird in Kürze erlassen. Die Zahlungsmodalitäten sehen auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen vor. (gun)



