Smart City / Energy

Bundesrat fordert: Entgelte für hochwertige Daten

Die Länderkammer fordert eine Ergänzung, die aus VKU-Sicht zentral ist: Für die Bereitstellung hochwertiger Datensätze sollen kommunale Unternehmen Entgelte erheben dürfen.
28.03.2021

"Daseinsvorsorge gibt es nicht zum Nulltarif", sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Der Bundesrat hat Stellung zum Regierungsentwurf des Datennutzungsgesetzes (DNG) bezogen. Die Länderkammer fordert eine Ergänzung, die aus VKU-Sicht zentral ist: Für die Bereitstellung hochwertiger Datensätze sollen kommunale Unternehmen Entgelte erheben dürfen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder die Digitalisierung in der Daseinsvorsorge forcieren, begrüßt den Vorstoß des Bundesrats und mahnt an, auch private Unternehmen in der Daseinsvorsorge zur Datenherausgabe zu verpflichten.

  • Hintergrund

    Im Gegensatz zur PSI-Richtlinie (PSI = Re-use of Public Sector Information) sieht der deutsche Gesetzesentwurf keine explizite Möglichkeit für kommunale Unternehmen vor, Entgelte für die hochwertigen Datensätze zu erheben. Der VKU fordert daher , dass der Gesetzgeber die Möglichkeit der Entgelterhebung von öffentlichen Unternehmen bei der Bereitstellung von hochwertigen Datensätzen festschreibt. Dies ist in der PSI-Richtlinie so vorgesehen.

Daseinsvorsorge nicht zum Nulltarif

„Zurecht legt der Bundesrat den Finger in die Wunde: Der Regierungsentwurf muss nachgebessert werden. Ziel des Datennutzungsgesetzes sollte sein, die digitale Daseinsvorsorge zu stärken. Wenn nur kommunale Unternehmen ihre Daten herausgeben müssen, werden sie im Wettbewerb mit privaten Unternehmen strukturell benachteiligt", erklärte dazu Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer. Diese Regelung entwickle noch mehr Unwucht, wenn es um hochwertige Datensätze geht.

"Daseinsvorsorge gibt es nicht zum Nulltarif - weder analog noch digital. Wir hoffen, dass die Bundesregierung diesen zielführenden und konstruktiven Vorschlag des Bundesrats berücksichtigt: Kommunale Unternehmen sollten Entgelte für ihre hochwertigen Daten erheben dürfen. Das erlaubt auch die EU. Für echten Wettbewerb auf Augenhöhe sollten zudem auch private Unternehmen in der Daseinsvorsorge verpflichtet werden, ihre Daten zu veröffentlichen“, so Liebing

Smart-City-Kooperationen nicht ausbremsen

Des Weiteren sollte der Gesetzgeber erfolgreiche Smart-City-Kooperationen zwischen kommunalen Unternehmen und Mittelstand erhalten, statt sie auszubremsen oder zu stoppen, so der VKU. Daten, die kommunale Unternehmen bereits freiwillig mit Kooperationspartnern aus dem Mittelstand und Handwerk sowie mit Forschungseinrichtungen und Startups teilen, sollten nicht unter die DNG-Regeln fallen. Sonst droht den Kooperationen die Basis entzogen zu werden.

Ziel sollte sein, bestehende und erfolgreiche Kooperationen zu erhalten und aus den Daten einen Mehrwert vor Ort zu schaffen. (sg)

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