Einbau eines intelligenten Messsystems in Dresden.

Einbau eines intelligenten Messsystems in Dresden.

Bild: © Digimeto/Eisenhuth

Nach Auffassung von BMWi und BSi hat der Branchendialog, der zur Weiterentwicklung der Standards für die Digitalisierung der Energiewende initiiert wurde, gezeigt, dass der Standardisierungs-Prozess mit wichtigen Grundsatzentscheidungen in wenigen, aber zentralen technischen Punkten gefördert werden könne. Dementsprechend schmal ist das Eckpunkte-Dokument gehalten, dass wichtige technische Weichenstellungen für die Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur herbeiführen will und so den Rollout beschleunigen soll.

Als Grundlage für die aktuellen Weiterentwicklungen der Technischen Richtlinien und Schutzprofile des BSI dient das sogenannte Stufenmodelldokument. Die Technischen Eckpunkte habe man daher so angelegt, dass die geplanten funktionalen und systemtechnischen Erweiterungen unter Verwendung der bereits verfügbaren zertifizierten SMGW-Gerätetechnik möglich sei. Für Messstellenbetreiber und Hersteller sei somit Planungs- und Investitionssicherheit weiterhin gegeben, da sie schnell und kurzfristig den Funktionsumfang –auch für bereits installierte Gateways – über Software-Updates erweitern können, heißt es weiter.

Fernsteuerbarkeit von Anlagen

Gelistet sind fünf Bereiche, die unter underem nach Relevanz für die Energiewende und den Rollout bewertet sind. Ganz vorne wird die Fernsteuerbarkeit von Anlagen genannt. Das überrascht wenig, schließlich wird allein in den Niederspannungsnetzen bis 2030 mit einem Anstieg der Anzahl grundsätzlich steuerbarer Erzeuger nach EEG, KWKG und Anlagen nach § 14a EnWG von heute drei Mio. auf  neun Mio. gerechnet.

Ohne sicheres Steuern wird die Netz- und Marktintegration nicht gelingen: Die Fernsteuerung von Anlagen wird damit zur zwingenden Voraussetzung im Smart Grid, um auch zukünftig zu jeder Zeit Last und Erzeugung effizient im Gleichgewicht zu halten, heißt es in dem Dokument. Das EEG 2021 fordert schon heute das Steuern über das Smart-Meter-Gateway als sichere und standardisierte Kommunikationsplattform abzuwickeln.

Das Eckpunktepapier kommt hier zu folgendem Schluss: Lösungen, die umfassende Verfahren und tiefgreifende Neuentwicklungen beim SMGW und den angeschlossenen Anlagen verlangen, werden genauso wenig zum Ziel führen wie breite Lockerungen bei der Standardisierung und dem Sicherheitsniveau.

Ein intelligentes Zusammenspiel von Gateway und angeschlossenen Anlagen sowie ein bestmögliches Nutzen der Sicherheitsleistung des Gateways seien daher gefragt. Der Anspruch sei daher: Noch 2021  müsse die  Smart-Meter-Gateway-Technik  einsatzfähig  sein,  ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.

Ladeinfrastruktur

Als ebenfalls "sehr hoch" relevant für Energiewende und Rollout wird die Anbindung von Ladeinfrastruktur bewertet. Konkret heißt es: "Für  die  sichere  Netzintegration  einer  wachsenden  Anzahl  an  Ladeeinrichtungen  müssen  die  Anforderungen  der  verschiedenen  Einsatzumgebungen  (öffentliches  oder  privates  Laden)  samt  spezieller  Parameter  (die  angestrebte  Ladedauer  oder  die  sichere  Abwicklung  des  Ladeprozesses)  berücksichtigt  werden."

Und weiter:  Ein  zeitgleiches  Laden  von  vielen  Elektromobilen  kann  einen  lokalen  Netzengpass  verursachen.  Im  Interesse  eines  sicheren  Smart  Grid  müssen deshalb auch bei der Elektromobilität die energiewirtschaftlich relevan-ten  Vorgänge  über  die  sichere  und  standardisierte  SMGW-Infrastruktur  laufen.  Dies  betrifft  nicht  alle  Vorgänge  beim  Laden  von  Elektromobilen,  sondern  nur  diejenigen,  die  als  abrechnungs-,  bilanzierungs-  und  netzrelevant  einzuordnen  sind.  Beim  öffentlichen  Laden  sind  das  in  der  Regel  die  Vorgänge  am  Netzanschlusspunkt, beim privaten Laden die am Hausanschluss- oder die an der Lade-einrichtung.  Die  SMGW-Infrastruktur  muss  in  allen  Konstellationen  dabei  den  netz- und marktseitigen Anforderungen eines Smart Grid genügen (in der Regel im Zusammenspiel mit einer Steuereinheit) und dabei noch Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten.

Hier ist der Anspruch, dass beim Aufbau von öffentlichen und privaten Ladeeinrichtungen sichergestellt wird, dass die zum Zwecke der Datenverarbeitung eingesetzte Technik einem Stand der Technik entspricht, der Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität gewährleistet. Bestehende Lösungen sollen mittels der SMGW-Infrastruktur migriert werden können. Umso schneller kann das Gateway seiner Aufgabe nachkommen, energiewirtschaftlich relevante Vorgänge abzusichern bzw. standardisiert zu ermöglichen.

WAN-Anbindung von Anlagen

Nicht ganz so relevant für den Rollout (hoch) aber für die Energiewende immer noch "sehr hoch" wird der Austausch energiewirtschaftlich relevanter Daten (Messwerte, Steuerbefehle etc.) zwischen berechtigten Marktteilnehmern über das intelligente Messsystem (iMSys) eingestuft. Dieser ist im Messstellenbetriebsgesetz unter „primäre“ WAN-Anbindung geregelt.

Dazu gehört auch die Leistungssteuerung von Anlagen (siehe oben).Für  Hersteller  und  Dienstleister  bestehe  darüber  hinaus  die  Notwendigkeit  zum  Austausch  von  betrieblichen  Daten  mit  ihrer  Anlage.  Dazu  gehören  Daten  zu  Überwachungs-  und  Wartungszwecken  oder  zur  Parametrierung  und  Software-aktualisierung der Anlage, bspw. einer Wärmepumpe. Dieser Zugriff erfolgt heute in der Regel direkt über die WAN-Kommunikationslösung des Anlagenbetreibers („zusätzliche“   WAN-Anbindung).  

Diese   Anbindungen   können   Einfallstore   für   Angriffe  sein  und  profitieren  nicht  von  der  Sicherheitsleistung  des  zertifizierten  Smart-Meter-Gateways. Für den Fall, dass Anlagenbetreiber dieses Risiko bewusst in Kauf nehmen, müssen Lösungen gefunden werden, die den sicheren Betrieb des intelligenten Messsystems und damit  die  energiewirtschaftlich  relevante  Datenkommunikation  nicht  gefährden und dieses gegen eine potentiell kompromittierte Anlage absichern, so das Papier.

Auch hier gilt: Eine Lösung sollte zeitnah und möglichst mit bestehender Technik umsetzbar sein. Der Ansatz sollte wirtschaftlich tragfähig sein und die Sicherheit der Energienetze weiter steigern. Für alle Kommunikationswege der vernetzten technischen Anlagen soll ein einheitliches Sicherheitsniveau etabliert werden, um Angriffe auf solche Systeme des Energienetzes zu unterbinden, heißt es in dem Papier.

Weiterentwicklung Metering

Für die Energiewende hoch relevant, für den Rollout selbst nur noch mittel relevant ist die Erfassung, die Verarbeitung und der Versand von Messwerten. Diese Kernfunktionalität des Gateways ist nicht auf die Sparte Strom beschränkt und muss daher die Anforderungen und Besonderheiten der jeweiligen Sparte berücksichtigen mit dem Ziel, die perspektivische Weiterentwicklung der Kernfunktionalitäten des SMGW (bspw. Visualisierung) für alle Marktteilnehmer nutzbar zu machen, um die Sicherheit zu erhöhen und Synergien zu schaffen, heißt es hier im Eckpunkte-Papier.

Anspruch sei hier, dass die  Messwertverarbeitung und der sichere Messwertversand als Kernfunktionalität des iMSys so weiterentwickelt werden soll dass die bestehende zertifizierte SMGW-Gerätetechnik erweitert werden könne. Doch schon heute liefere das intelligente Messsystem einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von Mehrwertdiensten. Dies soll nun weiter verbessert und der Nutzen sowie die Attraktivität des Systems vorangetrieben werden.

Submetering

Als weniger relevant bei der Weiterentwicklung von Standards wurde das sogenannte Submetering bewertet, das sowohl für den Rollout als auch für die Energiewende nur mit "mittel" eingestuft wurde. Konkret geht es hier um im § 6 des Messstellenbetriebsgesetzes angelegte Liegenschaftsmodell, mit dem Messstellenbetreiber Bündelangebote für ganze Gebäude unterbreiten können.

Notwendiger Inhalt solcher Angebote: Alle Hauptmessungen der Liegenschaft für Strom und mindestens einer weiteren Sparte (Gas, Fernwärme oder Heizwärme) müssen über das Smart-Meter-Gateway ausgelesen werden. Die Messung kann am Netzanschlusspunkt oder mit Hilfe verschiedener angebundener Untermessungen oder über die Anbindung eines zentralen Submetering-Systems erfolgen.

Über die im Messstellenbetriebsgesetz genannten Sparten hinaus, umfasst das Submetering in der Regel zusätzlich die Erfassung und Fernauslesung von Daten aus Unterzählern etwa für Kalt-/Warmwasser und Wärmeenergie sowie aus Heizkostenverteilern. Im Fokus stehen damit Messungen, die seit jeher separat über jeweils eigene Messinfrastrukturen erfolgte. Sektorkopplung und Digitalisierung ermöglichen nun die Bündelung und den Service aus einer Hand bei gleichzeitiger Umsetzung eines hohen Datenschutzniveaus.

Der Anspruch sei hier, dass der Versand von Daten aus dem Submeter-System einer Liegenschaft an berechtigte  Marktteilnehmer   auf  einem  einheitlich  hohen  Sicherheitsniveau  erfolgen soll,  um  Datenschutz  und  Datensicherheit  für  die  Auslesung  aller  Sparten  gleichermaßen  zu  gewährleisten.  Ohne  das  Sicherheitsniveau  zu  gefährden,  können  bisherige gebäudeinterne Messkonzepte über die SMGW-Infrastruktur angebunden werden, heißt es weiter.

So geht es weiter:

Die Technischen Eckpunkte sollen als technische Leitplanken in das Stufenmodelldokument der Version 2.0  eingehen, dort im Detail ausgearbeitet und im zweiten Quartal 2021 veröffentlicht werden. Außerdem sollen die Steuereinheit (SE), die Submeter-Einheit (SME) und die HAN-Kommunikationsadaptereinheit (HKE) als neue Systemeinheiten eingeführt und entsprechende BSI-Konformitätsbewertungsverfahren geprüft werden.

Folgende Kernthemen sollen angegangen werden:

  • Die erweiterten BSI-Standards sollen bis zum vierten Quartal bereit stehen – vor allem   für die neuen Systemeinheiten SE, SME und HKE werden Anforderungsdokumente erarbeitet. Für das Verfahren der BSI-Konformitätsbewertung wird ein Zeitraum von maximal 3 Monaten angestrebt. Weitere Funktionalitäten des Smart-Meter-Gateways, besonders neue Tarifanwendungsfälle, sollen durch Erweiterung der bestehenden Standards umgesetzt werden.
  • Die   technische   Umsetzung   der   neuen   Anforderungen   im   Smart-Meter-Gateway  kann  durch  die  Hersteller  nach  der  Veröffentlichung  der  angepassten  BSI-Standards  noch  dieses Jahr begonnen  und  abgeschlossen  werden,  um  die  praktische  Einsatzfähigkeit  zu   ermöglichen.  Für   die   bereits   vorhandene   zertifizierte   SMGW-Gerätetechnik  können  die  Funktionserweiterungen  über  Software-Updates  bereitgestellt  werden. 
  • Es kommt zu einer Weiterentwicklung der Möglichkeiten zur Protokollierung, Verarbeitung, Priorisierung und Überwachung von Steuerungsvorgaben. Damit soll sich der Nutzen des iMSys und die Transparenz für Endkunden, Marktakteure und Netzbetreiber erhöhen
  • Für die Fernauslesung von RLM-Zählertechnik der Sparte Gas und Strom über das intelligente Messsystem werden die technischen Lösungen bereits geprüft. Dazu wird ein intensiver Austausch mit entsprechenden Verbänden und Behörden auf Arbeitsebene gepflegt. Zudem werde man die optionale Anbindung der Submeter-Einheit an die LMN-Schnittstelle verfolgen. Die dezentrale Umsetzung dynamischer Tarife im Gateway soll unterstützt werden.
  • Im Bereich Smart Mobility soll über diese Eckpunkte hinaus der Fokus künftig auf der Einbindung und messtechnischen Erfassung des Ladepunktes, der Datenkommuni-kation zwischen Ladeeinrichtung und Backend-Systemen sowie der Umsetzung von sicheren Authentifizierungsverfahren liegen. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheitsleistung sind Anforderungen an Schnittstellen der Ladeeinrichtung möglich.
  • Der bereits erreichte Grad der Interoperabilität soll auf die syntaktische Ebene ausgeweitet werden. Bestehende oder weiterentwickelte Standards, wie EEBUS, zur Vernetzung von Anlagen „hinter dem SMGW“ werden geprüft und entsprechende Verbände und Regelsetzer konsultiert. Durch die Bereitstellung von hochaufgelösten Messwerten durch das SMGW am HAN werden Energiemanagementfunktionalitäten unterstützt. Optional können Energiemanagement-Funktionen auch in das SMGW integriert werden, heißt es weiter.

Die vollständigen Technischen Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Standards finden Sie hier (externer Link). (sg)

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