Verbraucherschützer nehmen Smart-Meter-Rollout unter die Lupe
Am bekanntesten ist wohl der Fall Westnetz: Drei Monate vor dem Einbau moderner Messeinrichtungen müssen Kunden über diesen Vorgang informiert werden. Der Verteilnetzbetreiber hatte die Frist nicht eingehalten, die Verbraucherzentrale NRW klagte dagen und das Landesgericht Dortmund stellte in seinem anschließenden Urteil eine "nicht unerhebliche Überrumpelung" sowie den Willen, Kunden und Wettbewerber vor vollendete Tatsachen zu stellen, fest und verpflichtete das Unternehmen zur Unterlassung.
Auch die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG habe man bereits erfolgreich gegen den Verstoß des § 37 Abs.…
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