Mit dem Verbraucheraufruf erhofft sich der Verbraucher-Verband nun weitere Hinweise auf mögliche Verstöße.

Mit dem Verbraucheraufruf erhofft sich der Verbraucher-Verband nun weitere Hinweise auf mögliche Verstöße.

Bild: © Tiko/AdobeStock

Am bekanntesten ist wohl der Fall Westnetz: Drei Monate vor dem Einbau moderner Messeinrichtungen müssen Kunden über diesen Vorgang informiert werden. Der Verteilnetzbetreiber hatte die Frist nicht eingehalten, die Verbraucherzentrale NRW klagte dagen und das Landesgericht Dortmund stellte in seinem anschließenden Urteil eine "nicht unerhebliche Überrumpelung" sowie den Willen, Kunden und Wettbewerber vor vollendete Tatsachen zu stellen, fest und verpflichtete das Unternehmen zur Unterlassung.

Auch die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG habe man bereits erfolgreich gegen den Verstoß des § 37 Abs. 2 MsbG. angemahnt, teilte die vbzv der ZfK mit. Bei genauerer Prüfung der Unterlagen habe man festgestellt, dass das Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen diesbezüglich nicht eingehalten habe. Neben der Informationspflicht spätestens drei Monate vor der Ausstattung der Messstelle mit einem neuen digitalen Zähler gehört dazu auch der Hinweis, dass der Anschlussnutzer freie Wahlmöglichkeit eines Messstellenbetreibers nach §§ 5, 6 MsbG habe. Auch diese Information sei nicht enthalten gewesen. Die SWM Infrastruktur habe eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Mögliche neue Verstöße

Mit dem Verbraucheraufruf erhofft sich der Verbraucher-Verband nun weitere Hinweise auf mögliche Verstöße. Verbraucher, die in den vergangenen zwei Jahren einen neuen Stromzähler eingebaut bekommen haben oder denen der Einbau angekündigt wurde, sind dabei aufgerufen einen Fragebogen zu beantworten (siehe hier, externer Link). 

Dabei könnten weitere Verstöße identifiziert werden: "Zum Beispiel dürfen Messsyteme, die keine intelligenten Messsysteme im Sinne des MsbG sind und die vor der Feststellung der technischen MÖglichkeit durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eingebaut wurden, noch acht Jahre ab Einbau weiter betrieben werden. Dies gilt jedoch nur, solange mit der N utzung der Messsysteme keine unverhältnismäßigen GEfahren verbunden sind und der Anschlussnutzer dem Einbau und der Nutzung zugestimmt hat", erläutert Barbara Saerbeck, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie des Geschäftsbereichs Marktbeobachtung bei der vzbv, der ZfK.

Kombiverträge oder separate Verträge, wer macht das Rennen?

Zugleich dürfen nach der Feststellung der technischen Möglichkeit keine nicht-intelligenten Messsysteme mehr eingebaut werden. Es stellt sich die Frage, ob die Vorgaben in der Praxis eingehalten werden. Ein weitere Frage sei, ob die Kosten für den Messstellenbetrieb richtig berechnet werden. "Weitere Fragen ergeben sich im Rahmen der Vertragsgestaltung; zum Beispiel wie § 9 Abs. 2 MsbG in Zukunft Verwendung finden wird, so Saerbeck. Demnach bedarf es bei sogenannten kombinierten Verträgen keines gesonderten Vertrages zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmers, wenn eine Vereinbarung über die Durchführung des Messstellenbetriebs bereits Bestandteil eines Energieliefervertrags ist – Stichwort Vertragsfreiheit.

Für den vzbv ist es daher von Interesse, welche Vertragstypen Kombivertrag, sprich Energieliefervertrag plus Messstellenbetrieb, oder aber separate Verträge, also Energieliefervertrag und Messstellenvertrag getrennt, überwiegend am Markt auftreten werden.

Piratenpartei ruft zum Widerspruch beim Zählereinbau auf

Die Piratenpartei rief indes Bürger auf, dem "Spionagezähler-Zwangseinbau" zu widersprechen. Denn – anders als in anderen europäischen Ländern – gebe es für die intelligenten Messsysteme kein Widerspruchsrecht in Deutschland. Die Partei empfiehlt hier allen Betroffenen, mithilfe eines Musterschreibens  von ihrem Anbieter zu verlangen, ihr Nein zum Einbau digitaler Verbrauchsaufzeichnungstechnik zu respektieren.

"Trotz jahrelanger Warnungen soll mit den sogenannten 'intelligenten Stromzählern' ein Datenspion in jedes Haus und in jede Wohnung eingebaut werden können. Mithilfe der geplanten Verbrauchsaufzeichnung im 15-Minuten-Takt kann die Anwesenheit und das Verhalten in der eigenen Privatwohnung in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden. Vermieter, Ehepartner, Polizei, Geheimdienste oder Einbrecher könnten damit das Privatleben ausspionieren.", so die Meinung des Europaabgeordneten der Piratenpartei Patrick Breyer. Einen erkennbaren Nutzen für Verbraucher könne er nicht erkennen, die Einsparversprechen seien nicht nachgewiesen. (sg)

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