Gas

Fernleitungsnetzbetreiber sehen Wasserstoffinfrastruktur in Gefahr

Geht es nach der EU, dürfen viele Gasnetzbetreiber künftig keine Wasserstoffnetze besitzen und betreiben. Dabei gingen viele Synergien verloren - mahnt der Branchenverband.
16.12.2021

Die EU-Kommission möchte den Betrieb von Gas- und Wasserstoffnetzen trennen. (Symboldbild)

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben sich kritisch zum EU-Gasmarktpaket geäußert. Die EU-Kommission hat dieses als zweiten Teil des sogenannten Fit-for-55-Paketes veröffentlicht. In einer Erklärung warnten die FNB Gas davor, dass die EU-Gesetzgebung Hürden für die Dekarbonisierung aufstelle.

"Es ist höchste Zeit, dass ein verlässlicher Regulierungsrahmen für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur geschaffen wird. Die Netzbetreiber stehen wie die Wasserstoffkunden und -erzeuger in den Startlöchern. Wir brauchen jetzt aus Brüssel zielführende Entscheidungen, die den schnellen Markthochlauf unterstützen", sagte Thomas Gößmann, Vorstandsvorsitzender, FNB Gas.
 

Entflechtung nach Eigentum

Als sehr kritisch beurteilen die FNB die geplanten Regelungen zum sogenannten Ownership Unbundling. 11 von 16 Fernleitungsnetzbetreibern in Deutschland seien nach dem ITO-Modell (Independent Transmission Operator) entflochten. Obwohl selbst die EU-Kommission dieses Modell im Strom- und Erdgassektor als wirksam anerkenne, sähen die Pläne für Wasserstoffnetzbetreiber ab 2031 diese Entflechtungsart nicht mehr vor.

Stattdessen soll für diese die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung, also das Ownership Unbundling gelten. Damit dürften bestehende Gas-FNB mit einer ITO-Zertifizierung ab 2031 keine Wasserstoffnetze betreiben und besitzen.

Kommunale Anteilseigner

"Das ITO-Modell hat seine Wirksamkeit im Erdgassektor viele Jahre unter Beweis gestellt", sagte Gößmann weiter. Die Pläne der Kommission bedeuteten einen tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen, mit Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und des Subsidiaritätsprinzips.

So werde die Umstellung der bestehenden Erdgasinfrastruktur auf den Transport von Wasserstoff wird mit der vorgeschlagenen Regelung für ITOs verhindert, mahnt der Verband weiter. Viele Finanzinvestoren und Versicherungsgesellschaften sowie kommunale Anteilseigner könnte damit als Shareholder beim Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur ausgeschlossen werden.

Horizontale Entflechtung

"Investitionen in die Umstellung von Erdgasnetzen drohen auszubleiben", sagt Gößmann weiter. Die FNB appellieren daher an die Verhandlungsführer in Brüssel, sich für den Fortbestand des ITO-Modells einzusetzen.
 
Auch die vorgeschlagenen Regelungen zur horizontalen Entflechtung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzbetrieb kritisieren die FNB. Diese behindere die effiziente und integrierte Netzplanung sowie die Nutzung von Synergien zwischen dem Betrieb von Wasserstoff- und Erdgasnetzen. (jk)

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