Die Bundesnetzagentur muss den Effizienzwert der Gasnetzbetreiber in der zweiten Regulierungsperiode, die bis zum vergangenen Jahr lief, neu berechnen. Er muss die neben den Verteilnetzbetreibern (VNB) aufgenommenen fünf regionalen Ferngasnetzbetreiber (FNB) aus der Berechnung herausnehmen. Das beschloss am Dienstag der Bundesgerichtshof nach Angaben der Kanzlei Becker Büttner Held.
Demnach überschritt der Regulierer seinen Ermessensspielraum und ließ es an Sorgfalt mangeln bei der Ermittlung des Effizienzwertes, als er in der zweiten Regulierungsperiode erstmals auch fünf FNB berücksichtigte. Diese unterscheiden sich aber in ihrer (Kosten-)Struktur und Tätigkeit erheblich von den VNB. Durch diese verzerrte Berechnung schnitten und schneiden die VNB weniger effizient ab, als sie sind. Um wie viel, das muss jetzt die Behörde neu entscheiden.
Streitwert bei nur einem VNB: 6,1 Mio. Euro
Der Effizienzwert ist eine entscheidende Größe für die zugestandene Erlösobergrenze und damit für den erzielbaren Gewinn aus dem Netzgeschäft. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beträgt der Streitwert 6,1 Mio. Euro. (geo)


