Der Windkraftanlagenhersteller Enercon hat den ersten Protoyp der Schwachwindanlage E-138 EP3 errichtet.

Der Windkraftanlagenhersteller Enercon hat den ersten Protoyp der Schwachwindanlage E-138 EP3 errichtet.

Bild: © Enercon

Es steht nicht gut um die Windkraft in Deutschland: Seit Anfang 2018 sind die Zubauzahlen dramatisch eingebrochen. So wurden vergangenes Jahr lediglich 1500 MW genehmigt, obwohl im EEG eine Ausschreibungsmenge von 3600 MW vorgesehen war. Auch die Ausschreibungen dieses Jahr waren ausnahmslos unterzeichnet. Gründe hierfür liegen vor allem im Artenschutz, auf Planungsebene und in Anforderungen seitens des Luftverkehrs. Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat nun einen „Aktionsplan für mehr Genehmigungen“ erarbeitet.

Acht Punkte sollen Blockanden lösen und den Genehmigungsprozess vereinfachen:

1. Bundes- und Landesregierungen müssen sich zur Erreichung der EE-Ausbauziele als Notwendigkeit für den Klimaschutz bekennen. Egal ob in Berlin auf Landesebene oder in der Kommunalpolitik,  Entscheidungsträger müssen sich gemeinsam mit der Branche Akzeptanzfragen stellen und aktiv für die Nutzung der Windenergie als Beitrag zum Klimaschutz werben.

2. Das Bundesimmissionsschutzgesetz soll nach wie vor die Grundlage für Abstandsreglungen bilden, die Einführung von bundeseinheitlichen Pauschalabständen würde einen faktischen Ausbaustopp der Windenergie bedeuten. Bereits ein Mindestabstand von 1000 Metern würde die aktuelle Flächenkulisse um 20 bis 50 Prozent reduzieren. „Ein Zubau an Windenergiekapazität gegenüber dem Status quo wäre auf der verbleibenden Fläche faktisch nicht möglich“, wie aus einer Studie des Umweltbundesamtes im März 2019 hervorgeht.

Artenschutz muss präziser werden

3. Eine sachgerechte Anwendung des Artenschutz im Einklang mit der Windenergie ist notwendig, denn immerhin bedeutet Windenergieausbau Klimaschutz und dieser wiederum trägt zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Häufig werden Genehmigungen für Windenergieanlagen wegen ihrer vermeintlichen Unvereinbarkeit nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz7(BNatSchG) versagt. Allerdings fehlt es, wie auch zuletzt vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt, in der artenschutzrechtlichen Entscheidung an definierten Kriterien. Das BVerfG hat insbesondere klargestellt, dass ein „Erkenntnisvakuum“ aufgrund fehlender einheitlich anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und entsprechender Regelungenbesteht, dies jedoch kein Dauerzustand sein darf. Vielmehr müsse der Gesetzgeber hier für klare Regeln sorgen.

Zudem sei es laut BWE wichtig, aktuelle und verlässliche Bestandsdaten – insbesondere zur Populationsentwicklung – zur Verfügung zu stellen. Das BVerfG hat insbesondere klargestellt, dass ein „Erkenntnisvakuum“ aufgrund fehlender einheitlich anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und entsprechender Regelungen besteht, dies jedoch kein Dauerzustand sein darf. Vielmehr müsse der Gesetzgeber hier für klare Regeln sorgen.

Repowering erleichtern

4. Auf Planungsebene muss die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich erhalten werden. Zudem sollte eine Flächenausweisung auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche festgeschrieben werden, empfiehlt der BWE. Zu diesem Punkt gehört auch die Forderung Windenergieanlagen in Vorranggebieten auch tatsächlich vorrangig zu ermöglicht. Oft ist dies nicht der Fall, weil der Regional- bzw. Flächennutzungsplan der Genehmigung entgegensteht. Um das zu verhindern muss u.a. der Begriff „substantiell Raum verschaffen“ eindeutig vom Bundesinnenministerium präzisiert werden. Immer wieder führt der unbestimmte Rechtsbegriff zu Unsicherheiten und damit zur Aufhebung von Plänen und Vorhaben.

5. Darüber hinaus plädiert der BWE in seinem Aktionsplan dafür das Repowering in der Regionalplanung zu erleichtern. Dazu zählt den Instrumente wie regionalplanerische Ausnahmen sowie die Ausgestaltung weiche Tabukriterien.

Fristen für Genehmigungsbehörden und Einzelfallprüfung

6. Für die Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens sieht der BWE vor die Behörden durch mehr Personal und technischem Equipment zu entlasten, Projektmanager nach BImSchV zu stärken und die BImSch-Behörde bei Überschreitungen der für die Zwischenschritte vorgesehenen Fristen zu sanktionieren. Auch eine Schiedsstelle beim Verwaltungsgericht zur Überprüfung von Behördenentscheidungen während des Genehmigungsverfahrens soll etabliert werden.

7. Eine Lösung beim Konflikt zwischen der Windenergie und der Bundeswehr setzt der BWE auf eine Einzelfallprüfung der Abstände zu Hubschraubertiefflugstrecken, ebenso soll die Mindestführhöhe an Flugplätzen im Einzelnen geprüft werden. Die AVV Kennzeichnung für Windanlagen mit Rotorblättern ab 65 Metern müsse zudem angepasst werden und zwar an die technologischen Entwicklungen. Der maximale Abstand zwischen Feuer W rot und Blattspitze müssse auf 100 Meter angepasst werden.

Frist für Klagen und Widersprüche verkürzen

8. Die letzte Forderung des Aktionsplans zielt noch einmal auf eine Beschleunigung der Genehmigungen ab. Das Widerspruchs- und Klageverfahren gegen positive Bescheide soll verkürzt werden. Hierzu gehört u.a. das Verbandsklagerecht zu prüfen und Präklusion entsprechend des Koalitionsvertrages wieder einzuführen. Auch Sonderregelungen für EE-Vorhaben sollten wieder eingeführt werden, wonach Widersprüche und Klagen keine aufschiebende Wirkung haben. (ls)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper