Änderung der Abstandsmessung soll Windenergie-Ausbau vorantreiben
Mit einer Änderung der Abstandsmessung zwischen Windrädern und Siedlungen will die rheinland-pfälzische Landesregierung den Ausbau der Windenergie vorantreiben. Nach Angaben des Innenministeriums werden die Mindestabstände ab sofort ab der Mitte des Mastfußes bemessen und nicht mehr ab der Rotorspitze. «Mit der geänderten Vorgabe stehen nun weitere Flächen im Land für die Windenergienutzung zur Verfügung», sagte Innen-Staatssekretärin Nicole Steingaß (SPD) am Donnerstag. Windenergieanlagen dürfen demnach zukünftig durchschnittlich 60 bis 80 Meter näher zu Wohngebieten errichtet werden.
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