Erste Energieversorger machen Angebote zur Stromabnahme von ausgeförderten kleinen PV-Anlagen ab Januar 2021. Die Verbraucherzentrale NRW rät Anlagenbetreibern erst einmal die künftigen gesetzlichen Regelungen des EEG 2021 abzuwarten.

Erste Energieversorger machen Angebote zur Stromabnahme von ausgeförderten kleinen PV-Anlagen ab Januar 2021. Die Verbraucherzentrale NRW rät Anlagenbetreibern erst einmal die künftigen gesetzlichen Regelungen des EEG 2021 abzuwarten.

Bild: © Smileus/AdobeStock

Wer vor dem Jahr 2001 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen hat, steht jetzt vor einer schweren Entscheidung: Was soll ab dem kommenden Jahr mit dem Strom passieren? Die garantierte EEG-Vergütung dafür läuft am 31. Dezember 2020 aus, der Netzbetreiber muss die Energie auch nicht mehr abnehmen.

Eine Anschlussregelung gerade für kleine Ü20-Anlagen aber ist derzeit noch nicht beschlossen, sondern wird noch im Bundestag verhandelt. Trotzdem läuft eine Frist bis 30. November – spätestens dann muss der Netzbetreiber erfahren, in welcher Form 2021 weiter Strom eingespeist werden soll. Was also tun?

Devise Ruhe bewahren

Vor allem laute die Devise: Ruhe bewahren, rät die Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung. Es gebe erste Angebote von Energieversorgern, den Strom künftig abzunehmen. Meistens seien dafür bislang nur Vormerkungen möglich. Die Bedingungen sollten Betroffene aber in Ruhe prüfen und die kommende gesetzliche Regelung abwarten.

Passieren könne nichts – schlimmstenfalls könnten Betreiber Ihre Anlage zu Silvester einfach selbst mit dem Schalter im Sicherungskasten vorübergehend ausschalten, so die Verbraucherzentrale NRW. Folgende erste Tipps stellen die Energie-Fachleute der Verbraucherschützer zusammen:

Anlage sorgfältig checken

Anlage checken: Ist die Anlage überhaupt fit für den Weiterbetrieb, also sicher und leistungsfähig? Diese Frage sollte geklärt sein, bevor eine Entscheidung falle. Eine sicherheitstechnische Überprüfung durch einen Fachbetrieb koste etwa 250 bis 300 Euro.

Falle sie nicht gut aus, könne auch eine neue Anlage mit Eigenversorgung eine Alternative sein. Für diese fließe dann wieder 20 Jahre lang EEG-Vergütung – allerdings mit derzeit rund 9 Cent pro Kilowattstunde deutlich weniger als früher.

Versicherung kündigen - Rentabilität Eigenverbrauch überprüfen

Versicherung kündigen: Was nicht mehr lohne, sei eine spezielle Photovoltaikversicherung. Bestehende Policen könnten Betreiber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und die Anlage künftig gegen allenfalls geringen Aufpreis in die Gebäudeversicherung einbeziehen. 

Ist Eigenverbrauch eine Möglichkeit? Den Strom vom Dach selbst zu verbrauchen, senkt die Stromrechnung. Doch die Umrüstung von der Volleinspeisung zum Eigenverbrauch könne aufwändig sein, und die Zusatzkosten dafür lohnten sich nicht immer. Ein hoher Stromverbrauch im Haushalt und eine Altanlage mit mindestens 3,5 kW Leistung seien zwar gute Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Ergebnis. Doch letztlich müsse individuell genau geprüft werden, was sich rechne.

Erste Angebote von Energieversorgern zur Stromabnahme prüfen

Den Strom verkaufen? Die bisher gesetzlich vorgesehene „Direktvermarktung“ als einzige Möglichkeit der Einspeisung aus Altanlagen sei für kleine Anlagen nicht wirtschaftlich. Als Alternative gebe es erste Angebote von Energieversorgern, den Strom gegen Vergütung von wenigen Cent pro Kilowattstunde abzunehmen, wenn zugleich ein Stromliefervertrag mit dem Anbieter abgeschlossen werde.

Das klinge komfortabel, bedeute aber auch eine Bindung an das Unternehmen und seine Tarife. In jedem Fall sollten Anlagenbetreiber hier die neuen gesetzlichen Regelungen abwarten, bevor sie sich entscheiden, rät die Verbraucherzentrale NRW. (hcn)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper