Strom

Ankündigungsfrist bei Zählerwechsel: Westnetz zieht Berufung zurück

Nachdem Westnetz seine Kunden nicht in der vorgeschriebenen Frist – mindestens drei Monate vor Wechsel der digitalen Zähler – informiert hatte, war der Netzbetreiber zur Unterlassung verpflichtet worden. Die eingelegte Berufung wurde nun zurückgezogen.
03.02.2020

Mindestens drei Monate müssen zwischen der ersten Mitteilung über den Zähleraustausch und dem tatsächlichen Einbautermin liegen. Die Verbraucherschützer wollen nach eigenem Bekunden hierauf ein wachsames Auge haben.

Der gesetzlich vorgeschriebene Smart Meter Rollout kann nach der Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vom vergangenen Freitag nunmehr beginnen. Dass bei diesem verpflichtenden Einbau zertifizierter intelligenter Messsysteme unter anderem alle Ankündigungsfristen eingehalten werden, wird die Verbraucherzentrale NRW nach eigenen Angaben im Blick behalten. Die Verbraucherschützer sind diesbezüglich schon seit mehreren Jahren aktiv.

So wurde vor Kurzem ein Urteil des Landgerichts Dortmund aus dem Januar 2019 rechtskräftig (Az 25 O 282/18), das dem…

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