Teilweise komme es bereits heute zu spannungsbedingten Redispatch, der auf einen Mangel an Blindleistung zurückzuführen sein könne, räumte die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage der Grünen ein. In der Regel könne der Bedarf aber aus vorhandenen Quellen gedeckt werden. "Andenrfalls wäre ein Betrieb des Übertragungsnetzes nicht möglich", so die Antwort.
Künftig werde sich der Bedarf noch weiter erhöhen. Einerseits würden wegen des Ausstiegs aus der Kohle- sowie Kernenergie Blindleistungsquellen im Übertragungsnetz wegfallen. Andererseits wachse sder Bedarf durch einen höheren Stromtransport und einer höheren Auslastung der Netze durch Optimierungen. Die Übertragungsnetzbetreiber hätten hier bereits Kompensationsanlagen errichtet, bräuchten aber künftig noch zusätzliche Anlagen.
Bislang keinen Handlungsbedarf bei Blindleistung
Im Netzentwicklungsplan (NEP) 2017 habe man zudem noch keinen Handlungsbedarf beim Thema Blindleistung gesehen. Bisher sei der Fokus des NEP vor allem auf Streckenmaßnahmen gelegen, so dass man Kompensationsanlagen bisher nicht im nötigen Rahmen geprüft habe. Weitere Detailuntersuchungen seien in der Vergangenheit nicht nötig gewesen, da die Kompensationsanlagen als Investitionsmaßnahmen fallbezogen beantragt werden konnten. Dies soll sich im NEP 2019 ändern, bei dem der Bedarf systematisch und einheitlich von den ÜNB bestimmt werde.
Derzeit stellen die ÜNB die Spannungshaltung hauptsächlich über konventionelle Erzeugungsanlagen sicher. Darüber hinaus setzen sie eigene Betriebsmittel wie Kondensatorbänke oder Drosselspulen ein. "Grundsätzlich kann der Bedarf des Übertragungsnetztes durch das Verteilnetz reduziert werden", heißt es weiter. Bisher decke das Übertragungsnetz jedoch noch häufig den Blindleistungsbedarf der Verteilnetze.
Rolle der Verteilnetzbetreiber
Künftig werden durch den Wegfall konventioneller Anlagen und dem Zubau erneuerbarer Energien die Blindleistungsbereitstellung aus Erzeugungsanlagen von den Übertragungs- in die Verteilnetze erfolgen. Künftig werden die Verteilnetzbetreiber daher verstärkt Blindleistung an vor- oder nachgelagerten Netzebenen bereitstellen können, so die Bundesregierung. Einige deutsche Verteilnetzbetreiber würden schon jetzt Koordinationsprozesse zum Austausch von Blindleistung mit vor- und nachgelagerten Netzen entwickeln.
Indem Quellen aus den Verteilnetzen genutzt werden, reduziere sich der Bedarf an Blindleistung im Verteilnetz und damit auch im Übertragungsnetz. Außerdem können Verteilnetzbetreiber Blindleistung aus Quellen im Verteilnetz dem Übertragungsnetz gesammelt zur Verfügung stellen. Denkbar sei auch, dass der Übertragungsnetzbetreiber direkt auf Quellen im Verteilnetz zugreift. Dies werde jedoch in Deutschland bisher nicht praktiziert.
Kostenvergütung bei dezentralen Erzeugungsanlagen
Bislang erfolge die Vergütung von Erzeugungsanlagen grundsätzlich ohne Vergütung. Die Anforderungen in den technischen Anschlussregeln seien jedoch in den vergangenen Jahren gestiegen, was erhöhte Kosten für die Erzeugungsanlagen bedeute. Die lokalen Unterschiede im Bedarf werden wohl dazu führen, dass die Erzeugungsanlagen unterschiedlich stark als Blindleistungsquellen eingesetzt werden und somit auch unterschiedlich stark von einsatzfähigen Kosten betroffen sind.
Weil sich die blindleistungsbedingten Betriebskosten nur schwer vorhersehen lassen, können EE-Anlagenbetreiber die Betriebskosten auch nicht in die EEG-Vergütung einpreisen. Daher habe man eine Blindleistungskommission eingesetzt, um dem Wunsch der Erzeugungsanlagen-Betreiber nach einer Vergütung nachzukommen.
Blindleistungskommission soll neues System entwickeln
Diese Kommission soll mehrere Vorschläge für eine volkswirtschaftliches effizientes System für die künftige Beschaffung von Blindleistung entwickeln. Das System solle zudem technologieoffen, diskriminierungsfrei und transparent sein. Sie orientiert sich dabei an den Fristen der europäischen Strommarktrichtlinie, die bis Ende 2020 umgesetzt sein muss.
Blindleistung, die über die Anforderungen der technischen Anschlussregeln hinaus bereitgestellt wird, werde von den Netzbetreibern außerdem vergütet. Dies ist vertraglich gestaltet und orientiert sich an den Kosten der Bereitstellung, teilweise werde auch der Verschleiß miteinberechnet.
Kosten im Übertragungs- und Verteilnetz
Konventionelle Anlagen hingegen werden teilweise auch innerhalb der technischen Anschlussregeln vergütet. Für die Übertragungsnetzbetreiber lagen die Kosten für die Blindleistung laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur von 2013 bis 2017 bei jährlich 12,9 bis 37,5 Mio. Euro. In den Verteilnetzen werde Blindleistung bisher nur sehr vereinzelt vergütet. Die 2016 im Rahmen der letzten Kostenprüfung geltend gemachten Kosten über alle Verteilnetzbetreiber im Regelverfahren in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur betrugen laut Bundesregierung etwa 7,7 Mio. Euro. (sg)

