Bis 2028 soll der Vorsteuergewinn des Unternehmens auf etwa 120 Millionen Euro wachsen.

Bis 2028 soll der Vorsteuergewinn des Unternehmens auf etwa 120 Millionen Euro wachsen.

Bild: © fotograf-halle.com/AdobeStock

Der Bundesverband neue Energiewirtschaft (bne) hat eine freiwillige Selbstverpflichtung für Unternehmen der Solarwirtschaft erarbeitet. Unter dem Stichwort „Gute Planung“ werden Methoden und Maßnahmen vorgeschlagen, wie sich PV-Freiflächen noch stärker mit Natur- und Umweltschutz vereinen lassen.

Hier hat der bne fünf Verpflichtungsschwerpunkte festgelegt:

  • Verpflichtungen gegenüber Gemeinden, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern
  • Verpflichtungen gegenüber Landwirten und zur Flächennutzung
  • Verpflichtungen zur Integration einer Photovoltaik-Anlage in die Landschaft
  • Verpflichtungen zur Steigerung der Artenvielfalt
  • Weitere Verpflichtungen (Planung, Umsetzung, Technik)

Mehr finanzielle Beteiligung der Bürger vor Ort

Eine der größten Herausforderungen beim Ausbau der Erneuerbaren ist die Akzeptanz der Bürger vor Ort. Nur wenn letztere Vorteile der Energiewende für sich erkennen können, wird auch die Realisierungswahrscheinlichkeit von Projekten erhöht. Daher sei eine frühzeitige informative Beteiligung der Gemeinden und Bürger das A und O. Heute seien die Möglichkeiten der Beteiligung kommunaler Akteure an PV- Freilandanlagen aus Sicht des bne und der unterzeichnenden Unternehmen noch nicht ausreichend gut geregelt, weshalb sich der bne für die Verbesserung dieser Rahmenbedingungen der kommunalen Beteiligung einsetzt.

Es würden effektive und rechtssichere Möglichkeiten benötigt, die bewirken, dass sowohl Kommunen, als auch Bürgerinnen und Bürger mehr von den Vorteilen einer PV-Freilandanlage vor Ort profitieren können – auch finanziell, so der Bundesverband.

Flächenumnutzung statt Versiegelung

Neben der Transparenz gegenüber den Standortgemeinden, soll auch der Umgang mit Landwirten verbessert werden. So sollen vornehmlich Eigentümer angesprochen werden, die ihr Land bereits selbst bewirtschaften. Werden hingegen Pachtflächen beansprucht, so sollen sich die Unternehmen dafür einsetzen, dass Pächter nicht benachteiligt werden. Es sollen intensiv genutzte Ackerflächen oder Niedrigertragsstandorte im Fokus des PV-Farmings stehen und die Landwirte in das Bewirtschaftungskonzept einbezogen werden z.B. in Form von Agrar-PV.

Bei der Flächenplanung sieht der bne vor, offene Bodenflächen nicht zu versiegeln, sondern auf Flächenumnutzung zu setzen. So soll sich eine naturschutzfachliche Aufwertung der Fläche gegenüber ihrer vorherigen Nutzung einstellen, insbesondere dann, wenn die Fläche zuvor intensiv landwirtschaftlich genutzt wurde. Zudem sei ein Ausgleich für die Baumaßnahmen aufgrund der Eigenschaften der Anlage teilweise oder insgesamt nicht nötig.

Neue Habitate für Flora und Fauna

Und auch die Ästhetik soll gewahrt werden. Über Visualisierungen in der Planungsphase soll die Integration der PV-Anlagen in die Landschaft gefördert werden und transparent kommuniziert werden können. Die Anlagen sollen topografisch angepasst gebaut und die Bürger aktiv in diesen Schritt der Planung einbezogen werden.

Für Flora und Fauna kann eine PV-Freifläche ein neues Habitat bedeuten. Damit die Artenvielfalt sich auch vollständig entwickeln kann, sollen Unternehmen, die der Selbstverpflichtung nachkommen, weder Gifte noch Dünger verwenden. Auch die Lichtverhältnisse zwischen den einzelnen Modulen sollen so ausgestaltet werden, dass sich biodiverse Lebensräume entwickeln können. Darüber hinaus soll nur gebietsheimisches Saatgut verwendet werden und die Ansiedlung von Bienen und Kleinstlebewesen durch zusätzliche Maßnahmen, wie Insektenhotels, gesteigert werden. (lm)

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