Strom

BNetzA startet Konsultation für Floating-PV und Co.

Die Bundesbehörde soll bis Oktober die Voraussetzungen für die Teilnahme von „besonderen Solaranlagen“ an den Innovationsausschreibungen festlegen. Stellungnahmen können ab jetzt eingereicht werden.
16.06.2021

Deutschland hat im EEG 2021 die Öffnung der Innovationsausschreibungen für Floating-PV und andere besondere Solarkraftwerke beschlossen. Ab 2022 geht es los.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Mittwoch die Konsultation zu den Anforderungen an besondere Solaranlagen im Rahmen der Innovationsausschreibungen gestartet. Stellungnahmen können bis 16. Juli 2021 eingereicht werden.

50 MW für Auktion im April 2022

Das novellierte EEG legt fest, dass neben der Kombination aus PV-Anlage und Speichersystem künftig auch Floating- oder Agrar-Solarkraftwerke sowie PV-Anlagen auf Parkdächern an den Innovationsausschreibungen teilnehmen dürfen. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, soll nach Willen des Gesetzgebers die BNetzA vorgeben. Bis 1. Oktober dieses Jahres hat sie dafür Zeit. Gebote für besondere PV-Anlagen werden bei der nächsten Innovationsausschreibung am 1. April nächsten Jahres bevorzugt bezuschlagt. Vorgesehen ist ein Kontingent von insgesamt 50 MW. 

Das Ausschreibungsvolumen könnte jedoch noch auf 150 MW aufgestockt werden. So hat es das Bundeskabinett in der Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 im Mai beschlossen. Allerdings ist das parlamentarische Verfahren dazu noch nicht abgeschlossen. Dies könnte kommende Woche jedoch der Fall sein. (lm)