Strom

Bundesnetzagentur genehmigt Standardbedingungen zur Kapazitätsreserve

Die Standardbedingungen dienen als Grundlage für die Verträge zwischen Anlagenbetreiber und Übertragungsnetzbetreibern zum Einsatz von Anlagen für die Kapazitätsreserve.
02.08.2019

Die Anlagen in der Kapazitätsreserve mit insgesamt 2 GW Leistung werden alle zwei Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt.

"Die Kapazitätsreserve soll für höchst unwahrscheinliche Ereignisse vorgehalten werden. Sie sichert den Strommarkt ab, wenn nicht ausreichend Erzeugungskapazität zur Verfügung stehen sollte“, erklärte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Die nun genehmigten Standardbedingungen schaffen Klarheit über die Vorgaben, zu denen Reserveanlagen unter Vertrag genommen werden.“

Standardbedingungen für Reserveanlagen

Die Standardbedingungen sollen die Grundlage schaffen, auf der sie die Reserveanlagen in der Kapazitätsreserve kontrahieren werden. Laut Bundesnetzagentur seien diese auf…

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