Freileitungsmast im Höchstspannungsnetz.

Freileitungsmast im Höchstspannungsnetz.

Bild © TransnetBW

Die Bundesregierung setzt einen weiteren Teil eines Strompreispakets für die Industrie um. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, ist eine neue Förderrichtlinie zur Ausweitung der Strompreiskompensation in Kraft getreten. Die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt starte Anfang April mit dem diesjährigen Antragsverfahren.

Die Strompreiskompensation entlastet das produzierende Gewerbe und insbesondere die energieintensive Industrie. Von ihr profitieren aktuell rund 340 stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Diese werden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums durch die Strompreiskompensation indirekt von den Kosten des CO₂-Emissionshandels entlastet, die bei der Stromproduktion anfallen.

Regeln gelten bis 2030

Konkret gebe es zwei Verbesserungen: Der Selbstbehalt in Höhe von 1 GWh bei der Strompreiskompensation wird abgeschafft. Das vergrößert laut Ministerium die Entlastungswirkung und privilegiert insbesondere kleinere Unternehmen, die bislang keine Strompreiskompensation erhalten haben. Außerdem werde die ergänzende Beihilfe („Super-Cap“) unter Aufhebung des Sockelbetrags um fünf Jahre verlängert.

Die neuen Regeln gelten für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030. Die Förderung stehe noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. (wa)

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