Entscheidung aus Kiel: Förderung für Balkonkraftwerke wird nicht fortgeführt
Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat sich die schleswig-holsteinische Landesregierung gegen eine Fortsetzung der Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken entschieden. Das Förderprogramm «Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger» war bereits am 16. November 2023 nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Staatshaushalt vorläufig gestoppt worden, da absehbar gewesen sei, dass nötiges Geld fehlte, teilte das Umweltministerium in Kiel am Dienstag mit.
Daraufhin hatte Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Grüne) dem Kabinett empfohlen, das Programm nicht wieder anlaufen zu lassen – alle Anträge, die bis Mitte November noch eingegangen waren, sollen allerdings noch bearbeitet werden. «Als der Krieg in der Ukraine ausbrach und bei uns die Energiekosten stiegen, habe ich dieses Programm gerne auf den Weg gebracht – um den Bürgerinnen und Bürgern hier bei uns zu helfen, die eigenen Energiekosten zu senken und sich unabhängiger und nachhaltiger mit Energie zu versorgen», sagte Goldschmidt. Inzwischen seien aber die Energiekosten deutlich gesunken und der Haushalt müsse gesichert werden.
Statt auf Solar stehen die Zeichen nun auf Wärmewende
Mit dem notwendigen Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung werden Kommunen und Privathaushalte laut Goldschmidt in der Zukunft einiges zu schultern haben. «Daher haben wir uns als Landesregierung entschieden, die freiwerdenden Mittel für die Wärmewende zur Verfügung zu stellen», erklärte er.
Mit dem Mitte Januar 2023 gestarteten Programm konnten Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein Förderungen für unterschiedliche klimaschutzwirksame Anlagen beantragen, wie etwa Balkonkraftwerke, Wärmepumpen oder Batteriespeicher. Aufgrund großer Nachfrage mussten die Förderungen für Balkonkraftwerke und Batteriespeicher im vergangenen Jahr zwischenzeitlich gestoppt werden. (dpa/lm)