Nach Angaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) soll der Verteilnetzausbau bis 2033 rund 110 Mrd. Euro kosten. Das teilte die Regulierungsbehörde auf Anfrage der Nachrichtenagentur "DPA" mit. Diese Summe basiert auf den Netzausbauplänen der Netzbetreiber, die sie der Bonner Behörde erstmals vorlegen mussten.
Die Bundesnetzagentur will Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung entlasten und alle Stromverbraucher fairer an den Kosten zu beteiligen. Im Dezember 2023 hatte die Bundesnetzagentur das Modell in einem Eckpunktepapier vorgestellt. Im Rahmen einer ersten Konsultation sind 102 Stellungnahmen zu den Eckpunkten eingegangen.
Auf Basis der Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht. Diese zweite Konsultation sei die Vorbereitung für die endgültigen Entscheidung im Spätsommer 2024. Die Regulierungsbehörde rechnet damit, im dritten Quartal 2024 die Festlegung zu erlassen. Ziel des Festlegungsentwurfs sei eine faire Verteilung von Netzkosten aus der Integration erneuerbarer Energien.
"Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und Investitionen in die Netze kommen allen zugute. Unser Ziel ist es, eine gerechtere Verteilung der Kosten erreichen," sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, dazu.
Gestuftes Modell
Für dieses Vorhaben sieht die BNetzA ein gestuftes Modell vor. Der erste Schritt sei die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Hierzu legt die Bundesnetzagentur eine Kennzahl fest.
Diese setzt die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet. Neu gegenüber den ersten Eckpunkten sei nun, dass nunmehr auch die Rückspeisung aus nachgelagerten Netzen dritter Netzbetreiber in die Ermittlung der Kennzahl einbezogen wird. Das erhöht die individuellen Kennzahlen, hieß es aus Bonn.
Wenn diese Kennzahl eines Netzbetreibers den festzulegenden Schwellenwert von 2 überschreitet, kann die in einem zweiten Schritt ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt werden. Dabei hat die Regulierungsbehörde jetzt einen Korrekturfaktor von 10 Prozent eingezogen, um eventuell. verbleibende andere Faktoren zu erfassen. Es können also 90 Prozent der ermittelten Mehrkosten weitergegeben werden. In den betroffenen Regionen sinken die Netzentgelte.
Wälzung von Mehrkosten
Aktuell wären 26 Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur berechtigt, ihre Mehrkosten zu wälzen. Bei den betroffenen Netzbetreibern würden die Netzentgelte um bis zu 39 Prozent sinken. Sie lägen damit meist unter und nur zum Teil noch leicht über dem Bundesdurchschnitt. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh in den begünstigten Netzgebieten spart dadurch bis zu 200 Euro im Jahr.
Die entlasteten Netzbetreiber erhalten in einem dritten Schritt einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Die Kosten hierfür können über alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig verteilt werden. (am)



