Strom

Gericht entscheidet im Streit um benachbarte Windräder

Was passiert, wenn zwei Windräder zu nahe aneinander gebaut werden? Ein Präzedenzfall im Münsterland zeigt, welche Konsequenzen folgen können. Das Gericht versucht zu retten, was zu retten ist.
19.09.2018

Strom aus frischer Luft: Trianel setzt auf Onshore-Stromerzeugung – hier der Windpark Vogelherd.

Werden zwei Windräder zu nah beieinander geplant, gilt das alte Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in einem Streit zwischen zwei Windkraftbetreibern und den Behörden am Dienstag entschieden. Die rund 180 Meter hohen Streitobjekte sollen in Bad Wünnenberg im Kreis Paderborn dicht beieinander stehen. Allerdings müsste deshalb eine der beiden Anlagen abgeschaltet werden, wenn der Wind aus bestimmten Richtungen kommt und die Turbulenzen die Standfestigkeit von einem der beiden Räder gefährden.

Das OVG bestätigte jetzt die Sicht des Verwaltungsgerichts in Minden aus der ersten Instanz. Dort hatte der Kläger Recht bekommen. Demnach setzt sich durch, wer als erster seine Genehmigungsunterlagen für den Bau vorgelegt hat (Az.: 8 A 1886/16 und 8 A 1884/16). Entscheidend sei nicht der Zeitpunkt der Antragstellung oder der Bau der Anlage.

Kurios: Die Anlage der unterlegenen Seite steht bereits. Sollte der Kläger jetzt noch bauen, müsste der Konkurrent seine Anlage bei bestimmten Windrichtungen abschalten. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. (dpa/al)