Der Verein Grüner Strom-Label hat seinen Kriterienkatalog aktualisiert.

Der Verein Grüner Strom-Label hat seinen Kriterienkatalog aktualisiert.

Bild: © Julian Stratenschulte/dpa

Der Verein Grüner-Strom-Label hat seinen Kriterienkatalog überarbeitet. Dabei bleibt die Förderung neuer Energiewendeprojekte Kernkriterium des Ökostromlabels. Allerdings werden nun neben dem Strombereich die Sektoren Wärme und Mobilität mit einbezogen.

Zudem verschärft der Verein Einschränkungen für Energieanbieter, die das Ökostromlabel der Umweltverbände nutzen. Von 2027 an darf kein zertifizierter Strom- und Gasanbieter mehr an Kohlekraftwerken beteiligt sein. Das gelte auch für Mutter- und Tochtergesellschaften mit mehr als 50 Prozent Unternehmensbeteiligung am oder durch den Energieanbieter, führt der Verein aus.

Ausnahmen für Energieanbieter

Ausgenommen seien unter bestimmten Bedingungen Anbieter, die bereits vor 2021 ein Produkt mit Grüner Strom- oder Grünes-Gas--Label zertifizieren ließen und eine Minderheitsbeteiligung ohne bestimmenden Einfluss an einem Kraftwerk besäßen.

Grüner-Strom-Label zertifiziert seit 1998 grüne Stromtarife und seit 2013 auch Biogas. Der Kriterienkatalog wurde mehrfach angepasst. (ab)

Der neue Kriterienkatalog ist hier einsehbar.

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