Mieterstrom fällt auch im zweiten Jahr durch
Der Mieterstrom in Deutschland bleibt deutlich hinter seinen technischen Möglichkeiten. Nachdem das dazugehörige Gesetz 2017 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, steht nun fest: Von bislang 1000 MW an potenziell förderfähiger Leistung wurden lediglich 15 MW genutzt.
Das entspricht gerade einmal 1,5 Prozent der Fördermöglichkeiten. Carsten König, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) findet dafür deutliche Worte: „Die Bundesregierung bleibt bei der Klimapolitik bis heute deutlich unter ihren Möglichkeiten. Das halbherzige Mieterstromgesetz ist ein Beleg dafür, dass häufig eher Hürden und Hindernissen aufgebaut werden, anstatt den Weg für Erneuerbare Energien zu ebnen.“
Der BSW begrüße zwar die für Herbst angekündigte Nachjustierung des Gesetzes, aber erwarte keinen Marktdurchbruch. Damit endlich auch Mio. Mieter in Deutschland von günstigem Solarstrom profitieren können, braucht es einen großen Wurf. Wir wollen keine höheren Fördersätze, sondern weniger Marktbarrieren. Der Marktdurchbruch wird kommen, wenn solarer Mieterstrom nicht länger durch unsachgemäße Umlagen, Abgaben und bürokratische Auflagen belastet wird und wenn der für das nächste Jahr drohende Förderstopp für Solardächer endlich beseitigt wird“, resümiert König. (ls)