Nabu legt Widerspruch gegen Ostsee-Windpark ein
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) hat Widerspruch gegen die Baugenehmigung für den Offshore-Windpark Gennaker vor der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst eingelegt. Nach Ansicht der Umweltschützer gehen von den 103 Windenergieanlagen insbesondere für Zug- und Rastvögel massive Gefährdungen aus, sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
Die Genehmigung des Windparks offenbare das Versagen der Landesplanung, denn er schneide eine der wichtigsten Vogelzuglinien in der südlichen Ostsee ab. Gennaker liege zudem in der Nähe mehrerer Natur- und Vogelschutzgebiete, darunter des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft. Schlecht geplante Anlagen provozierten unnötige Naturschutzprobleme und die gesellschaftliche Akzeptanz der Windkraft werde auf Spiel gesetzt, betonte Krüger.
Über 800 MW Leistung und zwei Umspannplattformen
Im Juni hatte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Stralsund die Genehmigung für den Windpark Gennaker erteilt. Die Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 865 MW sowie zwei Umspannplattformen könnten errichtet werden. Die kürzeste Entfernung der maximal 175 Meter hohen Anlagen vom Land seien zehn Kilometer im Norden von Fischland-Darß-Zingst und 24 Kilometer im Westen der Insel Hiddensee. Gennaker soll in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Windpark Baltic 1 entstehen.
"Es gibt kaum einen weniger geeigneten Ort für einen Windpark", sagte Nabu-Landeschef Stefan Schwill. Die sogenannte Rügen-Schonen-Linie sei zentraler Flugkorridor für Millionen Zug- und Rastvögel, darunter Kraniche, Trauer- und Eisenten sowie unzählige Singvögel. "Die zu erwartenden Kollisionszahlen und Lebensraumverluste sind nicht mit dem Natur- und Artenschutzrecht vereinbar." Schon im Raumordnungsverfahren von Baltic 1 sei festgestellt worden, dass ein Zubau weiterer Anlagen nicht umweltverträglich möglich sei.
Gemeinden hatten auch geklagt
Im Juli 2019 hatte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald Anträge der Gemeinden Zingst, Prerow und Born am Darß gegen die Planung des Windparks abgewiesen. Den Gemeinden fehle die Befugnis, entsprechende Anträge zu stellen, hieß es damals. Der Windpark liege mit mehr als zehn Kilometern vor der Küste außerhalb des Gemeindegebietes. Es komme nicht in Betracht, dass das Recht auf Planungshoheit verletzt sein könnte. Allein der Umstand, dass die Windräder von den Gemeinden aus zu sehen sein werden, reiche dafür nicht aus. (dpa/pm)