Die Planung des Bundes für die weitere Entwicklung der Stromnetze ist nach Überzeugung des Wirtschaftswissenschaftlers Lorenz Jarass fehlerhaft. Die Kosten für den Ausbau des Netzes würden im Netzentwicklungsplan (NEP) nicht berücksichtigt, erklärte Jarass am Donnerstag bei der Vorstellung einer vom Initiativkreis NEP 2030 bei ihm in Auftrag gegebenen Studie in Berlin.
Die Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten sei ein ausschlaggebender methodischer Fehler, der die gesamte Bedarfsanalyse des aktuellen NEP in Frage stellt. Daraus resultiere ein zu starker Netzausbau. Hingegen werde eine dezentrale Stromerzeugung benachteiligt, wodurch wiederum die Energiewende behindert werde.
Träger der Initiative
Der Initiativkreis NEP 2030 wird von Bürgerinitiativen, der Nürnberger N-Ergie AG, dem BUND Naturschutz, den NaturFreunden Deutschlands, Vereinen, zahlreichen Kommunen und durch den Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann getragen und unterstützt. In dem Initiativkreis haben sich Bürgerinitiaven gegen SüdLink, SüdostLink, Ultranet und Juraleitung zusammengeschlossen.
„Durch 6 GW Power-to-Gas an der Küste würde die gesicherte Übertragungsleistung von SuedLink und SuedostLink von 6 GW entbehrlich, und gleichzeitig würden die Netzausbaukosten selbst bei einer 100-prozentigen Bezuschussung der Power-to-Gas-Investitionen sinken. Dies bleibt im Netzentwicklungsplan unberücksichtigt“, sagt Prof. Dr. Lorenz J. Jarass auf der Pressekonferenz.
Versorgung wird nicht sicherer
„Der beabsichtigte Stromübertragungsnetzausbau mit seinen aktuell geschätzten Kosten von 95 Mrd. Euro (plus rund 5 Mrd. Euro für Blindleistungskompensation) dient vorrangig dem innereuropäischen Stromtransport und -handel. Er trägt kaum zur Versorgungssicherheit in Deutschland bei: Laut BNetzA ist der Netzausbau für Leistungsdefizite, also für eine sogenannte Dunkelflaute, nicht erforderlich“, stellt Rainer Kleedörfer, Leiter Unternehmensentwicklung/Beteiligung bei der N-Ergie AG, fest
„Insbesondere wird auch der Zweck des Energiewirtschaftsgesetzes, eine möglichst sichere, preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten, nicht erreicht. Die Tatsache, dass 95 Mrd. Euro Investitionskosten bei einer gesetzlich zugesicherten hohen Rendite für die Übertragungsnetzbetreiber auf die Verbraucher abgewälzt werden sollen, verdeutlicht, dass die Interessen der Verbraucher bei dieser Planung völlig missachtet werden", konstatiert Rechtsanwalt Wolfgang Baumann. (hp mit Material von dpa)
