Die neue Netzentgeltverordnung soll Hindernisse abbauen, die sich aus der geltenden Regelungssystematik für die Netzentgelte bei landseitiger Stromversorgung von Seeschiffen ergeben. Dadurch soll eine angemessene und verursachungsgerechte Bepreisung der Netznutzung durch Schiffe ermöglicht werden. Die Regelung ist am 31.12.2019 in Kraft getreten.
Zukünftig soll der örtliche Netzbetreiber die Möglichkeit haben, neben einem Jahres- bzw. Monatsleistungspreis unter eng definierten Voraussetzungen auch einen Tagesleistungspreis für eine durch den Netzbetreiber unterbrechbare Netznutzung, also für eine unterbrechbare Leistungsinanspruchnahme durch Seeschiffe, anzubieten. (pm)



